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Befristete Arbeitszeiterhöhung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses?

I
ina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, eine Kollegin hat ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über 20h und eine befristete Erhöhung auf 30h für einen festgelegtem Zeitraum. Dieser Zeitraum wurde irgendwann nochmal verlängert(insgesamt handelt es sich um 5 oder 6 Monate).Der Grund, der (schriftlich) angegeben wurde lautete: aus betrieblichen Gründen. Hier meine Frage: ist das ein ausreichender Sachgrund? Darf in diesem Fall die Befristung verlängert werden? Oder besteht die Möglichkeit auf die unbefristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu bestehen? Würde mich sehr über Eure Antworten freuen! Danke und Gruß Ina

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Community-Antworten (2)

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Fayence

11.09.2006 um 20:35 Uhr

Ina, das unbefristete Arbeitsverhältnis bleibt doch unangetastet. Verstehe das Problem bzw. Deine Frage nicht!

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paula

12.09.2006 um 02:18 Uhr

@fayence sicher der AV bleibt unberührt aber für die zeitliche befristung von arbeitsbedingungen sind die vorschriften des § 14 Abs. 1 TzBefG entsprechend heranzuziehen.

daher stellt sich dann aber die frage ob nicht die zeitliche erhöhung dauerhaft gilt. nur die frage ob das der AN übrhaupt will

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