Erstellt am 08.09.2006 um 13:09 Uhr von Nanu
Ich denke da an § 87 RN 11 und 12 BetrVG - Betriebliche Ordnung und Verhalten.
Erstellt am 08.09.2006 um 13:39 Uhr von Fayence
beamguide,
würde behaupten, dass der AG dieses Verlangen kundtun darf! Ist er doch auch verpflichtet, die Einhaltung der erlaubten Arbeitszeiten inkl. Ruhezeiten und -pausen belegen zu können.
Auch in finanzieller Hinsicht ist dieser Wunsch nachvollziehbar! Ein Gehalt bezieht ein AN für die Erbringung seiner vertragl. geschuldeten Arbeitsleistung und nicht für Pausen!
Der BR kann allerdings bzgl. der Umsetzung sein MBR wahrnehmen!
Erstellt am 08.09.2006 um 20:16 Uhr von Kölner
@Fayence
Bzgl. der Umsetzung kommt ein MBR aber nur in einem ganz bescheidenen Rahmen zum Tragen.
Ich würde als AG und sogar als BR das Ausstempeln zu Pausen unbedingt verlangen!