Unser Betrieb wird in Kürze innerhalb des Hauses umziehen (3 Stockwerke höher). Der Betriebsrat ist davon ausgegangen, dass der Umzug von einem Umzugsunternehmen durchgeführt wird. Nun haben wir erfahren, dass statt dessen oder ergänzend einige Kollegen mithelfen sollen. Meine Fragen lauten:
1.Darf die Geschäftsführung das überhaupt ohne den Betriebsrat davon in Kenntnis zu setzen (Stichwort Versetzung nach §99, BetrVG)?
2. Wie sieht es mit den Unfallverhütungsvorschriften aus? Im Falle eines Arbeitsunfalls haftet weder die Krankenkasse des betroffenen Arbeitnehmers noch die zuständie Unfallkasse, denn eigentlich hätte der Arbeitnehmer diese Tätigkeit gar nicht ausführen dürfen.
Wer schon mal einen ähnlichen Fall hatte, bzw. irgendwie anders weiterhelfen kann, bitte melden, danke.