Mitgestalltung Sozialräume- Mitsprache WC / Duschen?
Hallo Leute,
es ist mir klar, das der §87 I Abs.8 die sich auf die Form, Ausstattung Sozialeinrichtungen bezieht- aber wo steht was als Sozialeinrichtugen gelten?
- Was kann der BR an solchen Sozialeinrichtung fordern?
Hintergrund: Geplanter Umzug weil Mietvertrag ausläuft. Im alten Gebäude ist z.B. eine Dusche die von einigen MA genutzt wird die morgens teilweise bis 20 Km mt dem Rad kommen. Ende 2009 ist ein Umzug geplant -nun die Frage. Wir sind ein Callcenter (haben vom Prinzip keine Dusche nötig- wie z.B. Bergbaubetrieb) hat der BR beim Umzug und der dort neu zu gestalltenden Sozialräume die Möglichkeit auf solche Hygeneräume (Dusche)einzuwirken?
HeikoLee
Community-Antworten (2)
07.07.2008 um 17:15 Uhr
Moin, natürlich könnt ihr Vorschläge machen. Letzendlich entscheidet der AG wenn gesetzliche Vorgaben(ArbStättV) nicht zwingend greifen.
07.07.2008 um 23:00 Uhr
Ich bin mir sicher, dass Duschen nicht unter die Begrifflichkeit "Sozialeinrichtung" fallen!
Die erzwingbare Mitbestimmung fällt folglich sprichwörtlich in´s Wasser...
Ihr seid auf´s "Good Will " Eures AGs angewiesen!
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