Erstellt am 07.09.2006 um 18:39 Uhr von Mona-Lisa mano, keine. bzw. dürfen sie den Umfang der Geringfügigkeitsgrenze (400 €) nicht überschreiten. Aber kannste selber nachlesen. http://www.lbv.nrw.de/angestellte_arbeiter/altersteilzeit/altersteilzeit_allgem.htm