Erstellt am 12.09.2018 um 14:03 Uhr von kratzbürste
Das geht so gar nicht.
Stichwort : Annahmeverzug
Der BR hat zudem mitzubestimmen.
Erstellt am 12.09.2018 um 21:08 Uhr von alterMann
Da sind ganz verschiedene Tatsachen zu klären:
1. Lass mich raten: Dir ist das auch nur mündlich angetragen worden? Und Du sollst die Namen nicht nennen? Aber Du als neuer Betriebsrat sollst da was klären? Darf wenigstens der BR was wissen? In einer solchen Situation kann man ja versuchen, die Rechte der Mitarbeiter zu klären. Das macht aber eigentlich nur Sinn, wenn die Mitarbeiter ihr eventuell bestehendes individuelles Recht dann auch ausüben, also zur Not auch eine Klage anstrengen würden. Danach sieht es mir hier erstmal nicht aus. Bei individuellen Ansprüchen ist der BR selbst außen vor. Du kannst die Kollegen an die Rechtsberatung der Gewerkschaft vermitteln. Auf jeden Fall solltest Du zu Deiner Sicherheit unmissverständlich mitteilen, dass Deine "Klärung" keine Rechtsauskunft ist!
2. Kratzbürste hat ja den Begriff Annahmeverzug genannt. Also: Die Mitarbeiter haben ihre Arbeitsbereitschaft angezeigt, der AG hat sie nicht abgerufen. Nach Deiner Schilderung könnte es so gewesen sein. Da aber die Mitarbeiter dieses Arbeitsangebot nicht schriftlich abgegeben haben, bleibt da viel Interpretationsspielraum bis zur Behauptung, die MA seien einverstanden gewesen. Dann wäre es kein Annahmeverzug.
3. Bei der Mitbestimmung sehe ich hier auch eine (vermutliche) Übergehung der Rechte des BR. Der kann also evtl. "abmahnen". Dadurch bekommen die MA aber noch keinen Cent, und wenn sie nicht genannt werden wollen, geht auch das absehbar ins Leere.
Erstellt am 12.09.2018 um 21:13 Uhr von Moreno
Na alterMann bei einem Betriebsrat wie dir ist aber jeder Arbeitgeber froh!