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Krank in "Freizeit" - muss AN das so hinnehmen?

K
Karma
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend, liebes Forum! Kaum im Amt und täglich neues... Eine teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin erfuhr Anfang Juni, dass sie 2 Operationen über sich ergehen lassen musste und dadurch längere Zeit AU sein würde. Da sie Angst um ihren Arbeitsplatz hatte (bei uns herrscht das Motto "wer krank wird, fliegt!"), bot sie dem AG an, sich nicht krankschreiben zu lassen, sondern die Ausfallzeit später nachzuarbeiten und die restliche Zeit Urlaub zu nehmen, was bedeutete, dass sie für Juli/August nicht in den Dienstplan eingetragen wurde. Ende Juni, also VOR ihren Operationen und bevor der Dienstplan geschrieben war, trat sie schriftlich von ihrem Angebot zurück, weil sie von ihrer Versicherung erfahren hatte, dass sie durch dieses Vorgehen keinen Anspruch auf Krankenhaustagegeld etc. habe.

Bei ihren ersten Arbeitstag heute erfuhr sie dann von ihrem Abteilungsleiter, dass sie rd. 90 Minusstunden habe. Er begründete das damit, dass sie zunächst angekündigt hatte, Freizeit zu nehmen und dass Krankheit in der Freizeit nicht das Problem des AG sei.

Muss sie das so hinnehmen?

Danke für Eure Ratschläge! Karma

2.66701

Community-Antworten (1)

A
Angi1

06.09.2006 um 10:21 Uhr

Hallo Karma,

zuerst muß die Frage geklärt werden, ob dem AG eine Krankmeldung des Arztes rechtzeitig vorgelegt wurde.

Dies muß laut § 5 des EntgeltfortzahlungsG erfolgen. Da tritt § 3 des EntgeltfortzahlungsG in Kraft. Laut § 9 BUrlG werden die durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet.

Wenn also rechtzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim AG vorgelegen hat, legt ihm die beiden §§en vor und erinnert ihn freundlich daran.

MfG Angi1

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