Hallo und guten Abend,

ich verfolge dieses Forum schon seit meiner Wahl (Mai) in den BR und habe heute eine Frage:

Unser Unternehmen ist in NRW ansässig und gehört zum Metall-Handwerk (!).
Wie sicherlich einigen bekannt sein dürfte gibt es seit ca. 2 Jahre keinen neuen Tarifabschluss zwischen IGM und Arbeitgeberverband.

Vor einigen Wochen ist unsere Geschäftsleitung an den BR heran getreten und hat eine Betriebsvereinbarung zum Lohn- und Gehaltstarif vorgeschlagen, nach einigen "Verhandlungen" über das "Kleingedruckte" haben wir dieser BV zugestimmt.

Laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 77 (3) ist der BR jedoch nicht dafür zuständig.
Könnte sich aus dieser Tatsache etwas negatives für unseren BR ergeben?

Ich bin ganz ehrlich, wir waren im BR nicht einer Meinung, die Mehrheit war jedoch dafür der BV zuzustimmen weil es positiv für die Mitarbeiter ist.

Um es noch mal zu verdeutlichen:
Der BR hat nicht das Angebot verhandelt sondern nur einen Punkt der BV!

Grüße und einen schönen Abend noch,
e-zee (sprich easy)