Betriebsvereinbarung Zulagensystem
Guten Morgen,
in unserem Betrieb gibt es eine BV bezgl. eines Zulagensystems.
In dieser BV werden die Zulagen der Gehaltsgruppe und Stufe zugeordnet.
Ein/e unserer Mitarbeiter/in ist aber kein/e Gehaltsempfänger/in sondern Lohnempfänger/in.
Dementsprechend wird er/sie im Zulagensystem nicht berücksichtigt.
Überall in der BV wird über "die Mitarbeiter" gesprochen.
In einem Satz in der BV wird erläutert, dass wenn eine Funktion in der Firma nicht im Zulagensystem erfasst wird, dass sich die Geschäftsleitung und der Betriebsrat zusammen um eine Lösung zu kümmern haben.
Nun die Frage(n):
-
Ist es zulässig, dass es unterschiedliche Tarifgruppen (Lohn und Gehaltstarif) in einer Firma geben kann, obwohl es sich nur um eine Person handelt?
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Wenn in einer BV von "die Mitarbeiter" gesprochen wird, zählt dann der/die ein/e nicht auch zur Gemeinschaft aller? (Gleichbehandlung, Gleichstellung)?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen DiSch
Community-Antworten (5)
08.10.2009 um 13:21 Uhr
Wenn die BV von Mitarbeitern ausgeht gilt das für alle, egal ob Lohn- oder Gehaltsempfänger. Unterschiedliche Lohngruppen ( Lohn- und Gehaltstarif) kann es im Tarifvertrag schon geben. Aber ihr regelt das ja in der BV, die für alle Mitarbeiter gültig ist.
08.10.2009 um 14:32 Uhr
Ja, dann ich mal wieder....
...da bin ich gestern zu unserem Personalchef gegangen und habe ihn auf diese BV angesprochen, ihn damit konfrontiert, dass es ja heißt " die Mitarbeiter" und, dass wenn eine Funktion nicht beschrieben und erfasst sei, dass sich Geschäftsleitung und Betriebsrat um Nachbesserung zu sorgen haben. So steht es geschrieben.
Allerdings bekam ich auch eine Antwort dazu:
Bezgl. dieser einen Person wüsste ich ja, dass diese nach Lohntarif bezahlt würde und die BV nur für die Leute gelte, die im Gehaltstarif eingruppiert sind.
Als ich fragte, warum denn dort alle Mitarbeiter stehe, sagte er mir es wären nur die (alle) gemeint, die im Gehaltstarif eingruppiert sind. Im Grunde die gleiche Aussage, aber irgendwie auch noch diskriminierend, der Person gegenüber, die es betrifft.
Tja, was macht man als Betriebsrat da?
08.10.2009 um 14:35 Uhr
Den AG auffordern sich an die BV zu halten. Wenn dort als Regelungsbereich "die MA" steht, dann ist das so. So hat es der AG unterschrieben und so hat er sie einzuhalten!!!
08.10.2009 um 14:48 Uhr
Na dann....
werden wir mal tätig werden! Allerdings habe ich ja diesen Monat noch ein Seminar bei der W.A.F. findet in Berlin statt.
Da könnte man sich ja auch noch mal eine Meinung einholen. Ich nehme die BV mal mit dorthin. Meistens gibts dort ja auch noch gute Ratschläge
Mal schauen, nicht das in dem Ding noch etwas versteckt ist, und wir deswegen dann auf taube Ohren stoßen.
Die ist ja noch nen Stück länger, dass kann man ja nicht alles hier reinstellen.
Aber trotzdem danke.
Mit freundlichen Grüßen DiSCH
08.10.2009 um 16:02 Uhr
Was der AG in der BV gemeint hat ist unerheblich, dann muss er eben in den sauren Apfel beissen und wird sich bei der nächsten BV vorher überlegen müssen wie es geschrieben ist. Wenn der BR eine BV unterschreibt weil er gemeint hat das sei eben so dann würde der AG auch sagen was geschrieben steht gilt und nicht was der BR gemeint hat.
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