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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AN müssen Schichten wechseln - Versetzung?

D
Dirk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns sollen 2 Schichtführer und 2 stellv. Schichtführer die Schichten wechseln - die Frage ist: liegt hier eine (zustimmunspflichtige) Versetzung vor? Wir denken: ja - andere Kollegen (bis hin zu vorgelagerten und nachgelagerten Abteilungen), Freizeitplanung muß geändert werden, Fahrgemeinschaften müssen neu organisiert werden... In der Rechtssprechung gibt es unterschiedliche Aussagen, wie sehen Eure Erfahrungen hier aus? Vielen Dank für viele Antworten :-) Dirk

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

06.09.2006 um 11:22 Uhr

Was sagt denn der Arbeitsvertrag?

D
Dirk

06.09.2006 um 11:46 Uhr

im Arbeitsvertrag steht, daß man bei Bedarf überall in der Gruppe eingesetzt werden kann. Es gibt da ggf. noch einen Zusatz, daß eine Ernennung zum Schichtführer etc. vollzogen wurde (dies mit Zustimmung des BR)

A
Angi1

06.09.2006 um 13:24 Uhr

Hallo Dirk,

im Fitting steht zu § 99 BetrVG RN 126 Verändert sich die Lage der Arbeitszeit liegt keine zustimmungspflichtige Versetzung vor. Hier greift das MBR des § 87

zu § 87 BetrVG RN 123 Dagegen ist die Zuweisung eines Arbeitnehmers von einer Schicht in eine andere keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 87 Abs. 2

MfG Angi1

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