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Nachträglich Veränderung zugestimmter Versetzung

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MiBor
Okt 2024 bearbeitet

Hab mal eine kurze Frage an euch

Wir hatten eine Einreichung für eine Versetzung und haben dieser Zugestimmt. Natürlich waren alle relevanten Informationen in der Einreichung gegeben - darunter natürlich auch das Datum, ab wann der Kolle in der neuen Abteilung tätig sein soll. Nun kommt vom AG, dass er erst einen Monat später wechseln soll, er also noch einen Monat in der alten Abteilung verbleiben soll, obwohl die Versetzung ja etwas anderes sagt (Konkret: Versetzung wurde bei uns zu 1.11. eingereicht, aber der Kollege soll nun erst zum 1.12. wechseln). Ich denke jedoch, dass die eingereichte und durch uns zugestimmte Versetzung so wie sie eingereicht worden ist rechtssicher ist. Für mich wäre also logisch, dass der AG um die Versetzung am 1.11. nicht herumkommt.

Wie seht ihr das? Muß der AG die Versetzung am 1.11. vornehmen, oder kann er sie einfach so einen Monat auf den 1.12. verschieben? Hängt ja unter umständen auch ein höheres Gehalt für den Kollegen dran. Oder muß es zumindest eine neue Einreichung geben?

Ich möchte das gerne grundsätzlich wissen für die Zukunft. Im konkreten Fall wird der Kollege da kein Problem mit haben, aber für die Zukunft möchte ich da schon, dass sich der AG vorab genau überlegt, wieer es haben möchte

Ich danke euch schonmal im Voraus

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Community-Antworten (8)

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DummerHund

25.10.2024 um 12:40 Uhr

Es kommt darauf an wie die Anhörung bei euch eingereicht wurde. Steht dort drin" Wir beabsichtigen oder wir planen die Versetzung von......", bleibt es eine unternehmerische Entscheidung.

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MiBor

25.10.2024 um 12:44 Uhr

Ja - "Wir beabsichtigen" ist die Formulierung

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DummerHund

25.10.2024 um 12:51 Uhr

Dann kann der AG die Versetzung auch erst später durchführen.

M
MiBor

25.10.2024 um 13:06 Uhr

Findet ich das auch in irgendeinem Paragraphen?

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DummerHund

25.10.2024 um 13:33 Uhr

Es muss nicht immer alles gleich in §§ nieder geschrieben sein. Das Wort "beabsichtigte" alleine sagt schon alles aus. Das ganze ist dann erst mal eine einseitige Willenserklärung. Beispiel: Du gehst in ein Autohaus und siehst ein Auto für 60.000 Euro und sagst ich beabsichtige das Auto demnächst zu kaufen. Hast du mit dem Satz das Auto schon gekauft? Nein. Um es rechtssicher zu machen müsstest du mit dem Autohaus erst einen Vorvertrag abschließen. Erst dann ist es bindend.

C
celestro

25.10.2024 um 13:55 Uhr

Ich denke, das hier eine neue Anhörung her muss. Der AG muss eine Versetzung, die er beantragt hat, nicht zwangsläufig durchführen. Ob da "beachsichtigen wir" steht oder nicht.

M
Moreno

25.10.2024 um 17:58 Uhr

Ich denke, das hier eine neue Anhörung her muss. Zitat Celestro Sehe ich genauso wenn sich die Versetzung nach hinten verschiebt muss der BR in der Lage sein zu sehen ob sich irgendwas verändert hat was einen Widerspruchsgrund auslösen könnte.

H
hamsterpups

29.10.2024 um 15:14 Uhr

Wir würden das im Gremium wohl von der Kommunikation abhängig machen. Was sagt der AN dazu? Wurden vom AG Gründe mitgeteilt, warum sich der Zeitpunkt der Versetzung ändert? Rein formal sehe ich es auch so, dass ein neuer Antrag kommen müsste, denn die gegebenen Informationen haben sich geändert. Rein praktisch würden wir in diesem Fall mit den Beteiligten sprechen und wenn der betroffene AN damit kein Problem hat, würden wir kein Fass aufmachen und es einfach so laufen lassen.

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