Stempeluhr für Leiharbeiter.
Hallo alle zusammen Unsere ehemaliger Produktionsleiter hat Personall und Dienstleistung firma gegründet, seit dem sind nur, seine Leiharbeiter bei uns am Arbeiten. Bis vor kurzem haben die Kolleginen und Kolllegen Ihre Stundenzettel, am Freitag ausgefühlt, was normal war.Gestern nachmittag wurde eine ,neue Stempeluhr( Chip) angebracht von der verleiher. Der Betriebsrat wurde auch nicht informiert. Das ist doch Mitbestimmungspflichtig nach § 87 BetrVG oder nicht? Manche Kollegen sagen nein, weil das Gerät nicht für uns ist, und uns nicht gehört. Ich kann das nicht glauben das es so ist.Was meint ihr. nur am Rande, vor kurzem wurde uns mitgeteilt, um noch besser und konkurenzfähiger zu sein, werden 6 Betribsbedingte Kündigungen ausgesprochen (obwohl unsere Unternehmen gewinnen macht)
Community-Antworten (3)
12.09.2018 um 09:19 Uhr
Wenn das Gerät nur von den Mitarbeitern der Leihfirma genutzt wird, seit ihr als Betriebsrat des Entleihers nicht mit im Boot. Ich persönlich finde es nur etwas merkwürdig wenn eine Leihfirma beim Kunden eigene Stempeluhren aufstellt. Es gibt Firmen da arbeiten Mitarbeiter von mehreren Firmen, wenn jede seine eigene Uhr installiert. Aber vielleicht handelt es sich auch um einen Werkvertrag, das ändert zwar nichts an eurer Zuständigkeit. Vorraussetzung ist das es wirklich ein Werkvertrag ist und eurer Arbeitgeber keinen direkten Einfluss auf diese Mitarbeiter hat. Das sollte ihr Mal prüfen.
12.09.2018 um 10:11 Uhr
Kündigungen? Vielleicht eine Betriebsänderung in Salamitaktik. Fordert doch mal einen Interessenausgleich und Sozialplan.
12.09.2018 um 19:47 Uhr
Zitat : ...................werden 6 Betribsbedingte Kündigungen ausgesprochen
Wenn bei Euch Leiharbeiter im Einsatz sind, habt Ihr einen guten Grund, den geplanten Kündigungen die Zustimmung zu verweigern. Könnte jedoch eventuell auf den jeweiligen Einzelfall ankommen.
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