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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schlechterstellung von MA durch BV??

H
happy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

der BR hat eine BV zur Rufbereitschaft abgeschlossen. Bei den Verhandlungen wurden auch Teams festgelegt für die diese BV gelten soll. Jetzt ist duch ein Versehen, es sollte nur ein "Fachteam" eines Teams in die Rufbereitschaft, ein ganzes Team dabei, das bisher keine Rufbereitschaft gemacht. Dieses "Fachteam" hatte bereits eine Rufbereitschaft, die durch die BV vernünfig geregelt werden soll. Die restlichen Kollegen gehen jetzt auf die Barrikaden weil sie eine Schlechterstellung durch die BV sehen: nie eine Rufbereitschaft->jetzt möglich (derzeit nicht geplant, aber wer weiss..). Wie begündet der BR eine solche Situation?

Gruß Peter

2.66702

Community-Antworten (2)

A
Angi1

05.09.2006 um 12:02 Uhr

Hallo happy

auch eine BV kann geändert oder korrigiert werden. Es müssen nur beide Verfasser einverstanden sein. Sollte euch der AG allerdings ausgetrickst haben, kann sie, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 3 Monaten gekündigt werden.

MfG Angi1

FB
Frank B.

05.09.2006 um 15:10 Uhr

Wieso ist das eine Schlechterstellung "nie eine Rufbereitschaft->jetzt möglich"?

Im Gegenteil, wenn diese Kollegen mit erfasst sind, dann ist bereits alles geregelt und jeder weiß bescheid.

Übrigens in unserem TV steht, dass Rufbereitschaft angewiesen werden kann, der BR allerdings die Rahmenbedingungen in einer BV regeln soll.

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