Strafanzeige gegen Ag
Ich hab seit geraumer Zeit schwierigkeiten mit meinem Ag vor allem was die die Zahlung der tariflichen Löhne / Gehälter angeht. Mitlerweile bin ich in den Betriebrat gewählt worden , mein Ag weigert sich dennoch mir meinen Tariflichen Lohn zu bezahlen so dass ich meinen Lohn (wie seit über 2 Jahren) monatlich einklagen muss. Meine Frage : Fällt das jetzt unter finanzielle schlechterstellung von Betriebräten ? Kann ich deshalb Strafanzeige gegen meinen Ag stellen und wenn ja wo ? Wie ? geht das nur über die Gewerkschaft ?? Bitte entschuldigt mein selbst angelesenes halbwissen, unser Arbeitgeberfreundlicher BR weigert sich beharrlich uns anständige schulungen zukommen zu lassen (werden ständig überstimmt so das es zu keinerlei beschlüssen kommt )
Community-Antworten (18)
30.07.2006 um 19:36 Uhr
Ist der AG denn überhaupt tarifgebunden?
30.07.2006 um 19:38 Uhr
hat sich deine vergütung verändert seit du BRM bist?
30.07.2006 um 19:57 Uhr
Mein Ag ist Tarifgebunden , meine vergütung hat sich nicht verändert.
30.07.2006 um 20:12 Uhr
Steven,
wenn Du Deinen Lohn schon einklagen musstest bevor Du Betriebsrat geworden bist, dann liegt doch offensichtlich keine Verschlechterung vor!
30.07.2006 um 20:13 Uhr
Steven, bist Du der einzige mit diesem Problem?
30.07.2006 um 20:29 Uhr
Im BR bin ich der einzige mit diesem problem, in meinem Unternehmen nicht. Es würde auch keinen Sinn machen das bei BR-Sitzungen anzusprechen denn die "Kollegen" die mich auf gut Deutsch gesagt bescheissen sind ebenfalls im BR....
30.07.2006 um 20:54 Uhr
"denn die "Kollegen" die mich auf gut Deutsch gesagt bescheissen sind ebenfalls im BR...."
Verstehe ich nicht. Mein Gehalt wird mir von meinem AG gezahlt und nicht von meinen BR-KollegInnen!
30.07.2006 um 21:01 Uhr
Mich beschleicht da ja ein Verdacht...
30.07.2006 um 21:15 Uhr
@Fayence Unser unternehmen ist ein Handwerklicher Betrieb der aus gewerblichen und Kaufmännisch angestellten besteht. So wie auch unser BR. Also wenn mein Vorgesetzter (ebenfalls Br-Mitglied) mir nicht das korrekte Geld "schreibt" wird unser Lohnbüro das nicht korrekt abrechnen können.
@kölner
Verdacht !???
30.07.2006 um 21:19 Uhr
Dein Vorgesetzter ist BR Mitglied???? Aber er ist nicht leitender Angestellter, oder?
30.07.2006 um 21:32 Uhr
@Lotte Nein, mein Chef ist Kundenbetreuer dem eine gewisse Anzahl von mitarbeitern untergeben sind. Unser Meister und Ausbilder ist im übrigen auch BR, ist das korrekt ?
30.07.2006 um 22:23 Uhr
Aber Euer BR besteht nicht nur aus drei Mitgliedern, oder? Irgendwie ist das schon recht komisch bei Euch. Aber so lange es keine wirklich leitenden Angestellten sind ist es korrekt.
Wieso schreibt Dein Chef Dir denn nicht das "korrekte Geld" ?
30.07.2006 um 22:33 Uhr
@Steven Mein Verdacht: Du hast noch nicht Dein ganz konkretes Problem mit der Auszahlung Deines Gehaltes beschrieben. Deswegen bleibt es an dieser Stelle bei einem geheimen Verdacht!
30.07.2006 um 22:38 Uhr
Unser BR besteht aus 13 Mitgliedern. Warum sich mein Chef nicht an die geltenden Tarife hält kann ich Dir auch nicht beantworten. Profitgier? Mich bezahlt er nicht korrekt weil er mich ganz besonder mag. Seitdem ich BR bin hab ich 3 Abmahnungen +1 Ermahnung bekommen, insgesamt müßte ich in den letzten 2 Jahren so bei ca. 8-9 Abmahnungen liegen ,so genau hab ich das jetzt nicht im kopf.
30.07.2006 um 22:41 Uhr
Was GENAU zahlt er vom Tarif denn nicht korrekt? Ergänzungsfrage: Was haben denn die Ermahnungen für eine Bedeutung?
30.07.2006 um 23:04 Uhr
Es werden z.B. keine Zuschläge für Nacht/Wochenendarbeit gezahlt.Auslöse bei Montage wird garnicht oder nur geringfügig gezahlt. Einige meiner Kollegen werden nach Akkord bezahlt, laut Tarif ist der AG dazu verpflichtet sollte der AN seinen Tariflohn über den Akkord nicht erreichen einen Ausgleich zu zahlen.Auch dies geschieht nicht. Was die ermahnungen sollen musst du meinen AG fragen.
30.07.2006 um 23:09 Uhr
@Steven Mein Verdacht hat sich ja dann doch bestätigt: "Nur" ein bestimmter (variabler) Entgeltbestandteil - ärgerlich genug - des TV wird nicht ordnungsgemäß erfüllt/vergessen!
31.07.2006 um 15:51 Uhr
Ich wäre da vorsichtig, nachdem du schon weniger Gehalt bezogen hast, als du noch nicht im BR warst, kann es nicht Schlechterstellung einer BR sein. Ich würde das eine vom anderen trennen. Bevor man klagt, sollte man es erstmal so geltend machen (Ausschlußfrist beachten.)
Ein Schreiben mit genauer Darstellung der Rechtslage, bzw. des zu zahlenden Gehaltes und das es nachgefordert wird. Wenn keine Antwort, dann hinweis auf rechtliche Klärung. Wenn dann nichts kommt, Gang zum Rechtsanwalt. Gleich zu KLagen, ist nicht unbedingt fruchtbar, was die Beziehung zum Chef angeht.
Gruß Notenhobler
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