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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schlechterstellung aufgrund SBV

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Pernille
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, ich bin in unserer Behörde zur Schwerbehindertenvertreterin gewählt worden. ( Ich arbeite halbtags) Unsere Verwaltung möchte nun ,aufgrund meiner Freistellung ,mein Pensum derart ändern, dass mir ein bisheriger Teil meines Pensums ( Sonderpensum) weggenommen werden soll. Ich soll also „ nur“ noch ein normales Pensum machen. Ich sehe dies als eine Schlechterstellung! Danke!

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Community-Antworten (4)

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nicoline

03.02.2019 um 21:18 Uhr

Welche Konsequenz hätte die Wegnahme des Sonderpensums?

P
Pernille

03.02.2019 um 21:30 Uhr

Das Sonderpensum wird in der Beurteilung positiv hervorgehoben. Desweiteren habe ich im letzten Jahr viel Fleiß und Herz hereingesteckt!

M
Moreno

03.02.2019 um 23:39 Uhr

Also ich habe überhaupt keine Ahnung wovon du hier schreibst! Wenn deine Beurteilung schlechter wird weil du statt deiner Arbeit die Tätigkeit als SBV machst ist dies sicherlich nicht okay. Welche Vorteile hat man denn durch dieses Sonderpensum?

N
nicoline

04.02.2019 um 13:33 Uhr

Pernille, lies dir mal bitte Paragraph 179 SGB IX durch. Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten darf, genau so, wie bei BRM, weder begünstigt noch benachteilgt werden, das gilt auch für die berufliche Entwicklung. Allerdings kann es u.U. auch schwierig sein, das bisherige komplette Arbeitspensum und die Aufgaben der SBV zufriedenstellend unter einen Hut zu bekommen. Vielleicht sprichst du erstmal mit deinem AG.

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