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Überprüfung durch BVA

H
harlekin
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben in den nächsten Tagen eine Überprüfung einiger Mitarbeiter durch das BVA. Die Anwesenheit von Mitgliedern des BR kann von betroffenen Mitarbeitern gefordert werden. Ich bin nun auf der Suche nach Informationen, was die Prüfer des BVA alles fragen und prüfen dürfen, und wie wir uns als BR verhalten sollen.

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Community-Antworten (11)

K
Kölner

05.09.2006 um 10:23 Uhr

@Harlekin Das Bundesversicherungsamt hat doch einen gesetzlichen Auftrag, der ziemlich genau definiert ist, oder?

L
Lotte

05.09.2006 um 10:27 Uhr

@Kölner

nicht Bundesverwaltungsamt?

oder zuletzt doch: Bettina von Arnim? oder Berufsverband der Augenärzte?

K
Kölner

05.09.2006 um 10:37 Uhr

@Lotte Uups. Ich bin davon ausgegangen, dass hier die Aufsichtsbehörde der (Sozial)Versicherungsträger und deren Einrichtungen gemäß der Kontrollfunktion nach SGB IV gemeint ist. Zumal ich ja auch "BR" gelesen habe und nicht PR.

Warten wir halt auf Harlekin...

W
Werner

05.09.2006 um 11:05 Uhr

Vielleicht Bundesveterinärsamt

H
harlekin

05.09.2006 um 11:32 Uhr

BVA..Bundesverwaltungsamt Ist schon toll welche Hilfe man hier bekommt. Da fühlt man sich als frisch gewähltes BR-Mitglied ja richtig ernst genommen.

K
Kölner

05.09.2006 um 11:33 Uhr

Komm schon, Harlekin... ...dann muss man auch allgemeinverständliche Abkürzungen benutzen. Im Prinzip ändert sich aber an meiner Aussage zum Bundesversicherungsamt nichts.

L
Lotte

05.09.2006 um 11:57 Uhr

@Harlekin,

ich habe bei Google unter BVA gesucht und da kam nun mal als erstes Bundesverwaltungsamt. Hab mir sogar die ganze Seite vom BVA angesehen, damit ich rauskriege was die vom BR wollen. Wußte ehrlich gesagt auch nicht, was das Bundesversicherungsamt im Betrieb will, habe durch Kölner aber jetzt eine Fährte aufgezeigt bekommen.

Was erwartest Du hier im Forum? Allwissenheit? BR-Seelsorge?

F
Fayence

05.09.2006 um 12:00 Uhr

Lotte,

das BVA will ja auch nichts vom BR! ;-)

F
Fayence

05.09.2006 um 12:14 Uhr

Harlekin, ohne nähere Informationen, warum Euch das BVA beehrt, kann die Frage sowieso nicht beantwortet werden. Und diese Information solltet Ihr Euch bei Eurem AG holen.

Auch bin ich der Meinung, dass der AG im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dafür Sorge zu tragen hat, Eure KollegInnen im Vorfeld über ihre Rechte und Pflichten im Zuge einer solchen Befragung aufzuklären; auch wenn es sich um eine Routinebefragung handelt.

H
harlekin

05.09.2006 um 14:28 Uhr

Nein vom BR will das BVA nichts. Aber ein Mitarbeiter der überprüft werden soll, hat das Recht ein BR-Mitglied während der Überprüfung dabei zu haben. Da bei uns alle drei Mitglieder neu gewählt wurden, und keiner weiß, wie er sich in dieser Situation verhalten soll, dachte ich könnte hier Unterstützung .

Aber trotzdem Danke an alle die ehrlich Helfen wollten!

W
wölfchen

05.09.2006 um 14:33 Uhr

@Harlekin unabhängig von dem guten Rat von Fayence würde ich Dir einfach anempfehlen (so Du bis dahin keine brauchbaren Informationen hast), geht einfach mit zu den Prüfungen, macht Euch Notizen und sei es nur darum, dass die betroffenen AN eine Person ihres Vertrauens zur Seite haben.

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