Erstellt am 05.09.2006 um 08:23 Uhr von Kölner
@Harlekin
Das Bundesversicherungsamt hat doch einen gesetzlichen Auftrag, der ziemlich genau definiert ist, oder?
Erstellt am 05.09.2006 um 08:27 Uhr von Lotte
@Kölner
nicht Bundesverwaltungsamt?
oder zuletzt doch: Bettina von Arnim? oder Berufsverband der Augenärzte?
Erstellt am 05.09.2006 um 08:37 Uhr von Kölner
@Lotte
Uups.
Ich bin davon ausgegangen, dass hier die Aufsichtsbehörde der (Sozial)Versicherungsträger und deren Einrichtungen gemäß der Kontrollfunktion nach SGB IV gemeint ist.
Zumal ich ja auch "BR" gelesen habe und nicht PR.
Warten wir halt auf Harlekin...
Erstellt am 05.09.2006 um 09:05 Uhr von Werner
Vielleicht Bundesveterinärsamt
Erstellt am 05.09.2006 um 09:32 Uhr von Harlekin
BVA..Bundesverwaltungsamt
Ist schon toll welche Hilfe man hier bekommt. Da fühlt man sich als frisch gewähltes BR-Mitglied ja richtig ernst genommen.
Erstellt am 05.09.2006 um 09:33 Uhr von Kölner
Komm schon, Harlekin...
...dann muss man auch allgemeinverständliche Abkürzungen benutzen.
Im Prinzip ändert sich aber an meiner Aussage zum Bundesversicherungsamt nichts.
Erstellt am 05.09.2006 um 09:57 Uhr von Lotte
@Harlekin,
ich habe bei Google unter BVA gesucht und da kam nun mal als erstes Bundesverwaltungsamt. Hab mir sogar die ganze Seite vom BVA angesehen, damit ich rauskriege was die vom BR wollen. Wußte ehrlich gesagt auch nicht, was das Bundesversicherungsamt im Betrieb will, habe durch Kölner aber jetzt eine Fährte aufgezeigt bekommen.
Was erwartest Du hier im Forum? Allwissenheit? BR-Seelsorge?
Erstellt am 05.09.2006 um 10:00 Uhr von Fayence
Lotte,
das BVA will ja auch nichts vom BR! ;-)
Erstellt am 05.09.2006 um 10:14 Uhr von Fayence
Harlekin,
ohne nähere Informationen, warum Euch das BVA beehrt, kann die Frage sowieso nicht beantwortet werden. Und diese Information solltet Ihr Euch bei Eurem AG holen.
Auch bin ich der Meinung, dass der AG im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dafür Sorge zu tragen hat, Eure KollegInnen im Vorfeld über ihre Rechte und Pflichten im Zuge einer solchen Befragung aufzuklären; auch wenn es sich um eine Routinebefragung handelt.
Erstellt am 05.09.2006 um 12:28 Uhr von Harlekin
Nein vom BR will das BVA nichts. Aber ein Mitarbeiter der überprüft werden soll, hat das Recht ein BR-Mitglied während der Überprüfung dabei zu haben.
Da bei uns alle drei Mitglieder neu gewählt wurden, und keiner weiß, wie er sich in dieser Situation verhalten soll, dachte ich könnte hier Unterstützung .
Aber trotzdem Danke an alle die ehrlich Helfen wollten!
Erstellt am 05.09.2006 um 12:33 Uhr von wölfchen
@Harlekin
unabhängig von dem guten Rat von Fayence würde ich Dir einfach anempfehlen (so Du bis dahin keine brauchbaren Informationen hast), geht einfach mit zu den Prüfungen, macht Euch Notizen und sei es nur darum, dass die betroffenen AN eine Person ihres Vertrauens zur Seite haben.