Überprüfung von Konten eines Mitarbeiters ( Kreditinstitut ) - Darf der Arbeitgeber ohne Mitteilung an den Kollegen dessen Konten einfach überprüfen?
Ich bin Mitarbeiter eines Kreditinstitutes und in dessen Personalrat. Ein Kunde der Bank hat gegen einen Mitarbeiter gegenüber einem Kollegen einen Vorwurf erhoben ( es solle vor ca. 6 Jahren eine Manipulation eines Kontos der Mutter vorgenommen haben ). Diese angebliche Manipulation wurde vorher nicht beanstandet obwohl Kontoauszüge, Saldenmitteilungen etc. zugestellt worden sind. Die Kundin hat auch ein Darlehen aufgenommen um das Girokonto umzuschulden ( ebenfalls ohne Hinweis auf eine nicht korrekte Buchung ). Auf jeden Fall wurden wegen dieses Vorwurfes auch die Privatkonten dieses Mitarbeiters überprüft. Diese Überprüfung und auch die Durchleuchtung aller Arbeiten die der Kollege erbracht hat, haben diesen Vorwurf nicht bestätigt. Darf der Arbeitgeber ohne Mitteilung an den Kollegen dessen Konten ( Bankgeheimnis/Datenschutz ) einfach überprüfen? Die einzige Mitteilung die dann an den Mitarbeiter erfolgte hieß: Die Überprüfung hat nichts ergeben, keine Entschuldigung, keine Erklärung. Ist dieses Rechtens?
Community-Antworten (14)
31.01.2009 um 11:37 Uhr
@ spakken, "Die einzige Mitteilung die dann an den Mitarbeiter erfolgte hieß: Die Überprüfung hat nichts ergeben", diese Mitteilung liegt schriftlich vor? Na dann... wendet euch an die GEWerkschaft/RA und an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde...
31.01.2009 um 12:35 Uhr
@spakken Ah Sparkasse o.ä.. Je nach Lage des AV ist gerade bei diesen Kreditinstituten viel möglich.
31.01.2009 um 12:56 Uhr
@Kölner, viel möglich heisst aber doch nicht unbedingt alles, oder? Was ist z. B. mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung? Die Nutzung von personenbezogener Daten einerseits und die berechtigten Interessen einer Bank andererseits, fordern doch geradezu eine Regelung über das wie...eine Klarstellung wäre hier wünschenswert.
31.01.2009 um 13:39 Uhr
Die Mitteilung: Die Überprüfung hat nichts ergeben, wurde mündlich erteilt. Die Überprüfung u.a. der Privatkonten des Mitarbeiters wurde vorher heimlich vorgenommen. Erst als der Mitarbeiter mit den Vorwürfen konfrontriert wurde bekam er die Aussagen ins Gesicht geballert. Der angeblich geschädigte Kunde hat auch jetzt nach insgesamt 10 Monaten keine vorher angekündigten Rechtsschritte unternommen. Der Mitarbeiter hat aber bis heute einen "Makel" der ihm nachhängt. Solche Nachrichten gehen doch im Hause rum. Dem Mitarbeiter ist aber auch bewusst wenn er es wagen sollte gegen den Arbeitgeber irgendetwas zu unternehmen ( was angeraten wurde ) er über kurz oder lang fliegen würde. Es ist nur eine Frage der Zeit . Unternehme nie etwas gegen den Chef!!!!!!!!!!! Denn er sitzt am längeren Hebel.
31.01.2009 um 13:55 Uhr
@spakken, sorry, du bist Personalrat ihr solltet was unternehmen.. nurmal so am Rande, BDSB oder BV ....
31.01.2009 um 14:06 Uhr
@pirat BDSB ok - BV bei einem Personalrat??? Findet das BetrVG für Personalräte Beachtung? Ganz ehrlich gemeint diese Frage! Heißt das nciht anders? kann es da eine BV geben? Kenne mich da so nciht aus, aber meine gehört zu haben...
31.01.2009 um 14:27 Uhr
@Don Johnson, Dienstvereinbarung nennt sich das beim Personalrat....
31.01.2009 um 14:27 Uhr
"BDSB ok - BV bei einem Personalrat??? "
Um welches Gesetz soll es sich hier handeln? Und selbstverständlich kann ein Personalrat auch BVen mit dem AG vereinbaren.
"Findet das BetrVG für Personalräte Beachtung? "
Natürlich nicht, aber dafür gibt es ja das "(B) PersVG"
"Kenne mich da so nciht aus, aber meine gehört zu haben..."
Schön, dass Du uns an Deinen Gedankengängen so ausführlich teilhaben lässt ...
31.01.2009 um 14:31 Uhr
@ Mona, danke, hab mich vertan wollte keinem ein B für ein D vormachen. ;-)
31.01.2009 um 14:34 Uhr
Danke Mona Lisa - kannst du das bitte auch der peanuts mitteilen? Und peanuts: EBEND!!!
Jo, so bin ich - immer transparent - sollte das nciht jedes BRM sein? Aber das ist schon wieder ne andere Baustelle!!!
Hmmm, wollen wir weiter sinnieren? Von mir aus gerne!
ML ist dabei dann kommt hoffentlich Sinn in das Chaos!
31.01.2009 um 14:43 Uhr
"Darf der Arbeitgeber ohne Mitteilung an den Kollegen dessen Konten ( Bankgeheimnis/Datenschutz ) einfach überprüfen?"
Wenn ein konkreter Manipulationsvorwurf erhoben wurde, dürfte es sogar Pflicht des Kreditinstituts sein, das Konto überprüfen zu müssen. Auch ohne dass der/die MA im Vorfeld um eine Zustimmung gebeten werden muss. Falls solche Fälle nicht in einer "BV/DV" geregelt sind, musste der Personalrat auch nicht im Vorfeld beteiligt werden.
Die Frage ist, auf welchen Zeitraum sich die Kontenprüfung beziehen durfte. Ein komplettes Screening der gesamten 6 Jahre könnte unzulässig sein. Auskunft dazu muss aber der Datenschutzbeauftragte geben können.
31.01.2009 um 15:05 Uhr
Wenn man aber z.B. bei VW oder einer anderen Firma ( nur kein Kreditinstitut ) beschäftigt ist, gebe ich da meinem Arbeitgeber eine Bankvollmacht , um eine Überprüfung meiner Konten zu erlauben?? Nur weil der Abeitgeber zufällig ein Kreidtinstitut ist und technisch die Konten durchleuchten kann ist es deswegen legitim? Rechtfertigt ein mündlich gegenüber einem Dritten geäußertes BLablabla eine solche Maßnahme. Auch nach Ablauf von 10 Monaten hat der Kunde nichts unternommen?!?!?! Da kann ich ja jeden in die Pfanne hauen ( anonymen Brief an die Geschäftsleitung uns ab geht die Post ). Um es noch besser zu formulieren: Tolles Mittel um jemanden schlecht zu machen. Denn hängen bleibt nach solchen vorgebrachten Verdächtigungen ( ob zu Recht oder Unrecht ) immer was.
31.01.2009 um 15:40 Uhr
Der erste Vergleich taugt wohl kaum!
Habt Ihr nun eine "BV/DV", in welcher solche Fälle geregelt sind oder nicht? Und was sagt Euer Datenschutzbeauftrager dazu? Der dürfte und sollte doch der erste Ansprechpartner sein.
31.01.2009 um 15:49 Uhr
@spakken, bei allem gebührendem Verständnis für deine Verärgerung, diese diskursiven Praktiken solltet ihr klären und regeln......
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