Erstellt am 11.09.2018 um 12:07 Uhr von ickederdicke
"Diese Weiterbildung läuft nicht aus einem Veranstaltungsprogramm von Bildungsurlaubsseminar."
Damit ist deine Frage eigentlich beantwortet
Ggf. soll sie den Veranstalter fragen ob dies nach deren Erfahrung doch als Bildungsurlaub gehandhabt werden kann.
Erstellt am 11.09.2018 um 12:24 Uhr von samira
Vielleicht beteiligt sich der Arbeitgeber; immerhin gilt ja auch §§ 96 ff BetrVG. Gelegenheit für den BR einmnal anzuklopfen.
Erstellt am 11.09.2018 um 13:18 Uhr von Pjöööng
Bildungsurlaub ist Landes- und nicht Bundesrecht.
Erstellt am 11.09.2018 um 13:46 Uhr von ickederdicke
@ Pjöööng
Die Info hilft hier dem Fragesteller nicht weiter....
Erstellt am 11.09.2018 um 14:55 Uhr von Pjöööng
Wenn dem so ist, dann ist das schade!
Und DU? Du kannst hellsehen? Oder hast Du mit dem Fragesteller gesprochen?
Erstellt am 11.09.2018 um 15:16 Uhr von nicoline
Ich bin immer sehr überrascht, dass andere eine Frage so schnell verstehen, während mir noch so viel Fragen auftauchen:
*eine Kollegin macht eine berufliche Weiterbildung* => was hat diese Information mit der Frage nach Bildungsurlaub zu tun?
*Jetzt die Frage hat Sie Anrecht auf Bildungsurlaub* => warum sollte sie den nicht haben, wenn es in dem Bundesland wo sie lebt Bildungsurlaub gibt? Oder denkst du, dass sie keinen Anspruch hat, weil sie gerade eine berufliche Weiterbildung macht?
*Sie ist über 25 Jahre* => was hat diese Information mit der Frage nach Bildungsurlaub zu tun?
*Sie macht dies auf einem Campus.* => Was macht sie auf einem Campus, die berufliche Weiterbildung oder die Bildungsurlaubsweiterbildung?
*Sie hat sich ganz normal an eine Weiterbildung angemeldet.* => Verstehe ich es richtig, dass du nachfragst, ob ihr für eine nicht anerkannte oder anerkennungsfähige Bildungsurlaubsveranstaltung Bildungsurlaub zusteht?
*Bildungsurlaub ist Landes- und nicht Bundesrecht.*
Mal etwas anders ausgedrückt als diese Antwort: Da sollte sie sich mal in ihrem Bundesland über Bildungsurlaub schlau machen!