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19.2.09 - Mitbestimmung bei freiwilliger Schichtübernahme - von msod

K
klinik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wer sich noch erinnert hatten wir bis dato 33 Einträge zu der o.g. Thematik. Aber eine Kollegin aus dem Forum die ich mittlerweile sehr schätze hatte noch etwas gefunden, was meine Standpunkt untermauert. Weil eine einvernehmliche Klärung war nicht möglich. Ich würde es hiermit noch einmal fragen : Gibt es ein MBR des BR bei freiwilliger Schichtübernahme des AN? - Ich sage weiterhin NEIN. Ich denke msod hat nichts dagegen dass wir seine Frage noch einmal versuchen zu klären.

"Christian Schoof, Betriebsratspraxis von A-Z Stichwort: Überstunden => Bedeutung für die Betriebsratsarbeit

Mitbestimmungspflicht besteht auch dann, wenn nur ein einzelner Arbeitnehmer betroffen ist, sofern sich hierbei kollektive Regelungsfragen stellen bzw. kollektive Interessen der Beschäftigten berührt sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn entschieden werden muss, welcher von mehreren Arbeitnehmern die Überstunden leisten soll, wie viel Überstunden notwendig sind und ob Alternativen möglich sind.

!!!!!!!!!Ein Mitbestimmungsrecht entfällt nur dann, wenn es lediglich um die individuellen Besonderheiten und Wünsche eines einzelnen Beschäftigten geht, wenn also ein kollektiver Tatbestand in vorstehendem Sinn nicht gegeben ist.!!!!!!!!!!

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Mehrarbeit von den betroffenen Beschäftigten »freiwillig« geleistet wird. Selbst vom Arbeitgeber nicht ausdrücklich angeordnete, sondern nur »geduldete« Überstunden unterliegen der Mitbestimmung.

Also doch, verbindlich: solange keine Mehrarbeit oder Überstunden entstehen und sonst alle Formalien eingehalten werden, kein MBR

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Community-Antworten (6)

P
Postbote

23.02.2009 um 11:12 Uhr

@ Klinik Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Mehrarbeit von den betroffenen Beschäftigten »freiwillig« geleistet wird. Selbst vom Arbeitgeber nicht ausdrücklich angeordnete, sondern nur »geduldete« Überstunden unterliegen der Mitbestimmung.

Also doch, verbindlich: solange keine Mehrarbeit oder Überstunden entstehen und sonst alle Formalien eingehalten werden

da hast du doch dir gleich deine Antwort selber in deinen Beitrag geschrieben auch nicht schlecht...prima wenn alles so einfach wäre, dann läuft es hier aber sehr gut....dann sind wir alle auf dem Richtigen Weg... ;o)) Helau..

aber schau mal hier:

§ 91Mitbestimmungsrecht

Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

ein Gesetz ist sehr sehr Dehnbar, also auch wenn der Kamerad seine Schicht freiwillig übernehmen will, hat der BR immer noch ein Mitsprache/ Mitbestimmungsrecht.

z.b. änderung des Arbeitsplatz ? z.b. änderung des Arbeitsablauf ?

also bis jetzt weiß ich ja nicht was er auf der anderen Schicht macht?...da kommen dann noch die Arbeitsstunden hinzu... wieviel ? dann vielleicht noch die Zulagen die zu Zahlen sind..und und und...gib mehr Input...dann sehen wir weiter...aber ohne BR im Betrieb, nee das geht mal nicht so einfach....jeder kann machen was er will und der Betriebsrat hat dazu nichts zusagen?....

das ist in Bezug auf Arbeitsabläufe und Zeiten und noch so einiges mehr gesagt..

SM
Super Mario

23.02.2009 um 14:13 Uhr

postbote ich möchte dir empfehlen, dich mit den kommentierungen zum betrvg mal etwas näher zu beschäftigten. vielleicht erreichst du dann ein besseres verständnis dafür. zusätzlich empfehle ich, aufmerksamer zu lesen, auch das könnte zu besserem verständnis beitragen.

K
klinik

23.02.2009 um 14:40 Uhr

@postbote, ich denke hier liegst Du falsch.

P
Postbote

24.02.2009 um 07:14 Uhr

@super Mario

ich denke du hast es gemacht, dann erkläre einem mal der das BertVg ja nicht so gut gelesen hat ( wie du ), anscheinend hast du es ja zugenüge gemacht. Also liege ich da richtig, das Mitarbeiter jederzeit ohne das der BR was dazu zusagen hat, natürlich freiwillig jede Schicht übernehmen kann wie er will? und wann er will...dann hat jeder Mitarbeiter im Betrieb alle Rechte und kann machen was er will ( in Bezug auf Schichttausch, Sonderschichten? ). Aha?....das wußte ich noch nicht tut mir leid, wenn ich also Mitarbeiter dabei habe die naja wie sagt man / Stundengeil sind, dürfen diese ja dann alle Schichten fahren?, weil ja kein Mitspracherecht des BR besteht?...na das ist ja dann prima...dann laß sie doch alle machen was sie wollen...das geht ja. Wofür ist denn der BR da?...na vielleicht könnt ihr mir das ja mal Erklären super Mario und Klinik...

na dann schau mal hier was Don Johnson geschrieben hat: 114725

D
DonJohnson

24.02.2009 um 16:47 Uhr

@Postbote Diese beiden Threads sind aber nicht wirklich zu vergleichen. Geht es hier nciht nur um Schichttausch? Dazu ist das Zitat von klinik doch durchaus unmißverständlich *Ein Mitbestimmungsrecht entfällt nur dann, wenn es lediglich um die individuellen Besonderheiten und Wünsche eines einzelnen Beschäftigten geht, wenn also ein kollektiver Tatbestand in vorstehendem Sinn nicht gegeben ist.!!!!!!!!!! * Obwohl ich noch nciht ganz verstehe, warum dann unbedingt Mehrarbeit anfallen muß, aber das ist ein anderes Problem. Ich interpretiere das wie folgt: Ich arbeite heute ne Stunde länger, weil ich morgen eine Stunde eher zum Geburtstag meines Kindes will. In diesem Fall sehe auch ich kein MBR des Gremiums, da es sich dann im Individualrechtlichen Bereich abspielt. Das Kollektiv wird hier in meinen Augen nciht berührt. Aber zum Thema Schichttausch. Der reine Schichttausch unterliegt m.E. auch keinem MBR des Gremiums - zumindest so lange nciht, wie alles reibungslos läuft. Den 91er kannst du hier nciht bringen, da sich die Umstände für den Kollegen nciht ändern. Ein reiner Schichtwechsel ist keine Änderung der Umstände. Das wurde per BAG festgestellt.

dann hat jeder Mitarbeiter im Betrieb alle Rechte und kann machen was er will ( in Bezug auf Schichttausch, Sonderschichten? ) In Bezug auf Schichttausch, wenn die Ruhezeit laut ArbZG eingehalten wird, in der Tat ja. Sonderschichten sind hingegen anders zu bewerten.

?...na das ist ja dann prima...dann laß sie doch alle machen was sie wollen...das geht ja. Wofür ist denn der BR da?...na vielleicht könnt ihr mir das ja mal Erklären super Mario und Klinik... Na so einfach ist es ja nun nicht ;-) Erstens denke ich nciht, dass ständige Schichtwechsel dem AG gefallen und wenn das alle machen sind wir doch wieder beim Kollektiv.

Hoffe dass es dir nciht unangenehm war, wenn ich versucht habe dir das zu erklären.

DJ

P
Postbote

25.02.2009 um 07:41 Uhr

einen schönen guten morgen Don, na das ist doch mal eine Antwort, mit der man gut Leben kann...prima...man Lernt ja nie aus und immer noch dazu...das ist auch gut so...na das ist doch ein Umgang der mir gefällt... besser als schlecht Gefrühstückt und schlecht geschlafen...heehh...gefällt mir immer besser hier... ;o))

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