Hallo Kollegen,

wer sich noch erinnert hatten wir bis dato 33 Einträge zu der o.g. Thematik. Aber eine Kollegin aus dem Forum die ich mittlerweile sehr schätze hatte noch etwas gefunden, was meine Standpunkt untermauert. Weil eine einvernehmliche Klärung war nicht möglich. Ich würde es hiermit noch einmal fragen : Gibt es ein MBR des BR bei freiwilliger Schichtübernahme des AN? - Ich sage weiterhin NEIN. Ich denke msod hat nichts dagegen dass wir seine Frage noch einmal versuchen zu klären.

"Christian Schoof, Betriebsratspraxis von A-Z
Stichwort: Überstunden => Bedeutung für die Betriebsratsarbeit

Mitbestimmungspflicht besteht auch dann, wenn nur ein einzelner Arbeitnehmer betroffen ist, sofern sich hierbei kollektive Regelungsfragen stellen bzw. kollektive Interessen der Beschäftigten berührt sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn entschieden werden muss, welcher von mehreren Arbeitnehmern die Überstunden leisten soll, wie viel Überstunden notwendig sind und ob Alternativen möglich sind.

!!!!!!!!!Ein Mitbestimmungsrecht entfällt nur dann, wenn es lediglich um die individuellen Besonderheiten und Wünsche eines einzelnen Beschäftigten geht, wenn also ein kollektiver Tatbestand in vorstehendem Sinn nicht gegeben ist.!!!!!!!!!!

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die ___Mehrarbeit___ von den betroffenen Beschäftigten »freiwillig« geleistet wird. Selbst vom Arbeitgeber nicht ausdrücklich angeordnete, sondern nur »geduldete« ___Überstunden___ unterliegen der Mitbestimmung.

Also doch, verbindlich: solange keine Mehrarbeit oder Überstunden entstehen und sonst alle Formalien eingehalten werden, ____kein MBR____