Erstellt am 11.09.2018 um 08:51 Uhr von moreno
Da spricht nix dagegen! Man braucht sich auch nicht ,,gesund melden". Wenn er keine neue AU gibt kann der AG ja davon ausgehen, dass der AN wieder gesund ist und jetzt eben Urlaub hat. Aber kleiner Anruf kann ja nicht schaden ;-)
Erstellt am 11.09.2018 um 10:37 Uhr von Köpenicker
Sprich mit deinem Vorgesetzten ab. Die Regelung ist dafür gedacht das Urlaub nicht zum auskurieren von Krankheiten benutzt wird.
Ist mir auch schon passiert, hab nur kurz angerufen, er hat sich bestätigen lassen das ich auch wirklich gesund bin und dann ging’s auch schon in den Urlaub.
Erstellt am 11.09.2018 um 10:49 Uhr von moreno
Na das spreche ich doch wohl eher mit dem Arzt statt mit dem Vorgesetzen ab!
Erstellt am 11.09.2018 um 11:02 Uhr von Köpenicker
Natürlich sprichst du es mit dem Arzt ab. Es geht um den Tag wenn du gesund bist und gleich Urlaub hast.
Es geht darum das du nicht ein Tag später in den Urlaub gehst. Das sollte man absprechen mit seinem Vorgesetzten.
Erstellt am 11.09.2018 um 11:14 Uhr von moreno
Versteh ich nicht warum sollte ich einen Tag später in den Urlaub gehen??????
Erstellt am 11.09.2018 um 12:07 Uhr von Köpenicker
Moreno meine wissen war etwas sehr veraltet tschuldigung. Seit ein paar Jahren gibt zig Urteile zu diesem Thema. Bedeutet bei genehmigten Urlaub ist ein nahtloser Übergang möglich. Der ag kann den Urlaub nur aus den üblichen Gründen verweigern.
Erstellt am 11.09.2018 um 12:09 Uhr von BRHamburg
Rechtlich gesehen spricht nichts dagegen. Aber es gibt Betriebe, da ist geregelt das zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erholungsurlaub mindestens ein Arbeitstag liegen muss. Dazu wird der BR sicher Auskunft geben können.
Erstellt am 11.09.2018 um 12:16 Uhr von Köpenicker
Kann auch eine Berufsgenossenschaft sowas vorschreiben.
Erstellt am 11.09.2018 um 12:18 Uhr von moreno
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Bremen hat mit Urteil vom 01.09.2009, Az: 2 Sa 111/08 dazu entschieden, dass ein Arbeitgeber keinen Anspruch auf Änderung des festgelegten Urlaubs seines Mitarbeiters hat, auch wenn dieser zuvor krankheitsbedingt fehlte. Die Grenzen für die Zulässigkeit, einen bereits festgelegten Urlaub wieder zu ändern, sind durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) eng gefasst. So entfaltet ein genehmigter Urlaub grundsätzlich unwiderrufliche Bindungswirkung und kann regelmäßig nicht einseitig durch den Arbeitgeber geändert werden. Mit anderen Worten: Soweit es keine andere arbeitsrechtliche Regelung, z. B. In einem Tarifvertrag gibt, kann der Arbeitnehmer auch nach einer Krankheit von normaler Dauer unmittelbar danach seinen Urlaub antreten. Quelle: HKO Rechtsanwäte
Erstellt am 11.09.2018 um 13:24 Uhr von Pjöööng
"Man braucht sich auch nicht ,gesund melden. Wenn er keine neue AU gibt kann der AG ja davon ausgehen, dass der AN wieder gesund ist und jetzt eben Urlaub hat."
Rein rechtlich kann man das ja so sehen, sollte sich dann aber nicht wundern wenn eine der nächsten Verdienstabrechnungen enttäuschend niedrig ausfällt weil der Arbeitgeber nach 6 Wochen die Zahlungen einstellt.
Erstellt am 11.09.2018 um 13:45 Uhr von ickederdicke
@Pjööng
Nach 6 Wochen ist der AG sowieso aus der Lohnfortzahlung raus und man bekommt Krankentagegeld.
Sollte auch dir bekannt sein.
Alles wichtige haben Vorredner wie moreno gesagt.
Erstellt am 11.09.2018 um 14:04 Uhr von wdliss
@ickederdicke
bischen am trollen? Das ist doch genau das, was Pjöööng meinte ...
Erstellt am 11.09.2018 um 14:53 Uhr von Pjöööng
ickederdicke, Krankentagegeld bekommt nur derjenige, der eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, das sollte auch Dir bekannt sein!
Was Du vermutlich meinst ist das Krankengeld (§§ 44 ff SGB V). Krankengeld wird aber nicht automatisch gezahlt wenn der Arbeitgeber nach 6 Wochen aus der Lohnfortzahlung "raus" ist, sondern nur dann wenn der Arbeitnehmer durch Krankheit arbeitsunfähig ist oder auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt wird. Da es hier aber um einen gesunden Arbeitnehmer geht, wird er kein Krankengekd bekommen. Das sollte ebenfalls auch Dir bekannt sein!
Erstellt am 11.09.2018 um 14:54 Uhr von nicoline
Das Märchen, dass zwischen Krankheit und Urlaub mindestens x tage Arbeit liegen müssen, wird wahrscheinlich noch in 100 Jahren erzählt, sofern es dann überhaupt noch menschliche AN gibt.
*kann der Arbeitnehmer auch nach einer Krankheit von normaler Dauer unmittelbar danach seinen Urlaub antreten.*
Das ist grundsätzlich richtig aber ..... Urlaub befreit von der Arbeitspflicht. Wenn durch Krankheit keine Arbeitspflicht besteht, kann auch kein Urlaub gewährt werden, insofern muss für die korrekte Gewährung des Urlaubs eine Arbeitsfähigkeit vorhanden sein und damit nicht das passiert, was Pjöööng geschrieben hat, ist es ratsam, sich arbeitsfähig zu melden.