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änderung der arbeitzeit per anlage zum arbeitsvertrag

Z
zorro007
Sep 2018 bearbeitet

bei uns haben mehrere mitarbeiter seit mind. 8jahren eine erhöhung der arbeitszeit per anlage zum arbeitsvertrag erhalten .war freiwilig und mit br abgestimmt.zuerst mussten die AN halbjährlich die anlage unterschreiben .seit 5 jahren erfolgte das nicht mehr erfolgte sozusagen stillschweigend.jetzt will der AG die stunden wieder runtersetzen wie es mal im arbeitsvertrag stand. dieAN hätten erhebliche finanzielle einbussen.ist hier nicht eine art betriebliche übung entstanden und dieAN hätten darauf vertrauen können das für sie alles so bleibt?

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

11.09.2018 um 09:51 Uhr

Ich würde sagen, dass die höheren Zeiten als vereinbart gelten (konkludentes handeln )

M
Moreno

11.09.2018 um 10:22 Uhr

Ich würde auch sagen, dass hier eine betriebliche Übung durchaus entstanden sein kann. Allerdings muss der AN dies dann individualrechtlich einklagen.

E
Erbsenzähler

11.09.2018 um 10:34 Uhr

Wenn die ANs nicht einverstanden sind geht das nur über Änderungskündigungen!

Ich weiß nicht, ob der AG das möchte?

M
Moreno

11.09.2018 um 10:46 Uhr

Na Erbsenzähler hier will sich der AG auf den ursprünglichen Arbeitsvertrag berufen und die AN mit nicht mehr Stunden beschäftigen. Dann muss der AN nachweisen, dass er durch eine betriebliche Übung mehr Stunden bekommen hat. Wenn er dann vor Gericht Recht bekommt, kann der AG mit Änderungskündigungen agieren.

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