Rückkehr nach Elternzeit und betriebliche Übung
Vor der Elternzeit bekam die Kollegin 3 Jahre lang eine Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) ohne Ankündigung. Dann war die Kollegin 2 Jahre in Elternzeit und wird nun in Teilzeit wieder ihre Arbeit aufnehmen. Ist das Weihnachtsgeld nun - trotz Pause - als betriebliche Übung anzusehen?
Community-Antworten (1)
10.09.2018 um 17:01 Uhr
die betriebliche Über ist mMn schon vor der Pause entstanden und demnach noch immer gültig. Braucht man dies überhaupt ? Ich meine, wenn alle anderen auch Weihnachtsgeld bekommen, darf man es dieser Teilzeitkraft nicht verweigern.
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