Vor der Elternzeit bekam die Kollegin 3 Jahre lang eine Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) ohne Ankündigung. Dann war die Kollegin 2 Jahre in Elternzeit und wird nun in Teilzeit wieder ihre Arbeit aufnehmen.
Ist das Weihnachtsgeld nun - trotz Pause - als betriebliche Übung anzusehen?
die betriebliche Über ist mMn schon vor der Pause entstanden und demnach noch immer gültig. Braucht man dies überhaupt ? Ich meine, wenn alle anderen auch Weihnachtsgeld bekommen, darf man es dieser Teilzeitkraft nicht verweigern.