Erstellt am 03.09.2006 um 08:07 Uhr von waschbär
@ Tine,
Du hast dich "Krank" gemeldet ? oder arbeitsunfähig ?
hast du dich nach dem es dir besser ging wieder Gesundgemeldet ?.
So wie ich das sehe: wars du für d. ganzen Tag "AU", aber da du doch Gearbeitet hast wars du ja nicht komplett "AU".
Was meint deine GF, was das nun für ein Tag war ?Laut deinen Schreiben sieht es mehr so aus als ob der Tag gernerell nicht als Tag gezählt wird ?
Erstellt am 03.09.2006 um 10:21 Uhr von Catweazle
Tine,
wie das mit dem Krankmelden bei euch geregelt? Gilt es einen TV? Verlangt der AG die AU vom ersten Tag an? Gibt es einen BR der dieser Regelung zugestimmt hat?
waschbär,
gibt es einen Unterschied zwischen Krank und arbeitsunfähig melden?
Erstellt am 03.09.2006 um 13:04 Uhr von Waschbär
@Catweazle.
ja es gibt einen unterschied.
Die Aussage ich melde mich "Krank", sagt nichts aus !Weil unklar ist "wie" krank !. zu Krank zur arbeit ? zu krank umbestimmte Tätigkeiten nicht durchführen zu können .
Eine "arbeitsunfähigkeit" ist eine klareaussage.
p.s der Arzt scheibt dich nicht "krank" sondern arbeitsunfähig (So nennt sich der Gelbezettel ja auch)
Zur zeit gibt es jeben nur "Arbeitsunfähig (mit Bezügen deshalb) oder Arbeisfähig .
Absufungen gibt es nur bei der Bundeswehr dort scheibt der Arzt die einschräkung zum Dienst auf.Z.B Krank zu Hause, Innendienst,Befreit von Tätigkeiten ....,Dienst nur innerhalb der Kasserne,der Kompanie oder der Stube,Befreit vom Tragen bei Lasten über XX KG. etc...
Erstellt am 04.09.2006 um 10:33 Uhr von Angi1
Hallo Tine,
siehe dazu § 5 Abs. 1 EntgeltfortzahlungsG
" Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren vorassichtliche Dauer spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Der Arbeitgeber ist berechtigt die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung frpher zu verlangen."
MfG
Angi1
Erstellt am 04.09.2006 um 11:54 Uhr von waschbär
@ Angi1
Sie war aber doch nur Stundenweise "Krank".
@ Tine warum regelts du das nicht einfach so " Nur die Stunden welche du auch gearbeitet hast, werden angerechnet.
Dann hast du ja irgendwie auch nichts Verschenkt.
Erstellt am 04.09.2006 um 12:02 Uhr von Henri
die Gesetztestexte sagen es doch einfach aus.
Die Mitarbeiterin hat sich sofort nach bekanntwerden der Krankheit beim AG gemeldet und im Bescheid gegeben. Über Art und (hoffentlich auch) Dauer der Krankheit, bzw. Arbeitsunfähigkeit. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Entgeldfortzahlung. Sie bekommt sicherlich weiterhin 100% Lohn/ Gehalt. Stundenweise krank ist nicht, wird immer in Tagen gerechnet. Und wie es im EntgeldfortzahlungsG drinne steht ist nach "Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage" die Arbeitsunfähigkeit mit einem Schein zu belegen.
Übrigens, wenn ich krank bin, bin ich wirklich krank und dann kann ich keinen Termin mehr wahrnehmen, gerade bei Kopfschmerzen (Migräne (ich weiß wovon ich rede)). Wenn Du dan den Termin noch wahrnimmst, dann kann es passieren, du verpfuscht ihn. Andernfalls kann den doch sicherlich auch ein anderer durchführen. (Sind nicht alle ersetzbar?)
Erstellt am 04.09.2006 um 12:20 Uhr von waschbär
@ Henri,
das ist ja auch richtig was du schreibst, ABER wie soll das d. nun Tine helfen ?
Sie macht ja nun auch keine aussage wie lange Sie auf der Arbeit war !
@ Tine,
wie hoch ist der "entgeld", verlust für dich ?
Erstellt am 04.09.2006 um 20:00 Uhr von Tine
Danke, für die Antworten bisher! Da es sich um eine Kollegin von mir handelt, die dieses Problem hatte, muß ich die Fragen von Euch zunächst an sie weitergeben, ich hoffe, die Kollegin klinkt sich dann selber ein- dann wird es einfacher fürs Forum!
Erstellt am 18.09.2006 um 20:54 Uhr von Barbara
Liebes Forum, nun will ich mich doch noch persönlich melden, weil Tine in der Tat nicht alle Details wissen kann. Bei uns ist es üblich, dass man sich bis zu drei Tage "krank melden" kann, ohne dafür einen Krankenschein vorlegen zu müssen. Das heißt, man muss nicht zum Arzt gehen, sondern kann sich nach eigenem Ermessen selbst kurieren, wenn man glaubt, damit auszukommen. (Das ist für den AG sicher die bessere Lösung, denn eine AU dauert doch meist länger). Ich weiß nicht, wo das gesetzlich so geregelt ist (früher BAT?), aber bisher konnten wir immer so verfahren. Der Tag wurde "normal" bezahlt (wie gearbeitet). In diesem Fall hier habe ich also auch gleich früh, als ich merkte, dass es mir wirklich schlecht ging, die Büroleitung angerufen und dies mitgeteilt. Es war nicht die Rede davon, dass ich zum Arzt gehe. Dann habe ich Tabletten genommen und geschlafen. Mittags ging es mir besser, und ich hatte ein schlechtes Gewissen. (Ich bin sehr selten krank, nur im äußersten Notfall gehe ich nicht zur Arbeit.) Deshalb habe ich diesen wichtigen Termin noch wahrgenommen (2 Stunden). - Mein AG rechnet mir jetzt 6 Fehlstunden vor, die er mir abgezogen hat (doch nicht den ganzen Tag, wie ich erst dachte.) Ich soll sie durch (einige noch vorhandene) Überstunden ausgleichen, damit mir das Geld nachgezahlt wird. Nach meiner Wahrnehmung handelt es sich aber um Mehrarbeit, die ich hier geleistet habe. - Es folgt die entscheidende Frage: Wer hat Recht? Inzwischen haben wir einen Schriftwechsel dazu.
Erstellt am 19.09.2006 um 08:46 Uhr von Angi1
Hallo Barbara,
ich habe deinen Text jetzt mehrmals durchgelesen.
Deine Wahrnehmung in punkto Mehrarbeit kann nur ein Scherz sein!!!
Du hast die Wahl zwischen Urlaub; Krank; Abbau von Überstunden um bezahlt der Arbeit fernzubleiben.
Wärst Du 2 Stunden in der Firma gewesen und dann nach Hause gegangen, weil dir nicht gut war, würde der Tag als Krank gerechnet werden.
Sollte dein AG sehr Kulant sein, könnte er die fehlende Zeit wie einen Arztbesuch ansehen und dir den ganzen Tag als Krank anrechnen.
Ansonsten wärst du mit dem Ausgleich durch Überstunden gut beraten.
Angi1