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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeiteinteilung - was kann der BR tun?

S
Spike
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage für eine Kollegin die aus der Elternzeit wieder in den Betrieb gekommen ist. Die Kollegin kann, da Sie alleinerziehend ist nur in der Zeit von 08.00 - maximal 14.00 Uhr arbeiten. Zum Unternehmen: Call- Center im Inbound, Früh- Spät- Tagschicht. Die Kollegin hat bereits Ihre Arbeitszeit auf täglich vier Stunden reduziert. Da sie einem Team zugeordnet ist ,verweigert der AG eine Regelung, das die Kollegin nur in der angegebenen Zeit arbeitet. Die Kollegin ist auch bereit jede Woche in einem anderen Team zu arbeiten. Wenn der AG kein entgegenkommen zeigt müsste die Kollegin allerdings kündigen! Und was das heißt wissen wir ja alle. Frage: Kann der AG gezwungen werden die Arbeitszeit für diese Kollegin so zu gestalten wie sie es vorschlägt? Was oder wie kann der BR eingreifen? Habe selber schon im ArbZG §6 Abs.4 pkt.b nachgesehen nur ist da von Nachtschicht die rede

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Community-Antworten (3)

M
merlin

01.09.2006 um 09:00 Uhr

Hast Du Dir schon mal den § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz durchgelesen?

D
DocPille

01.09.2006 um 12:32 Uhr

Hallo, mir stellt sich hier die Frage:Hat die Kollegin 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit einen Antrag auf Arbeitszeitverringerung gestellt? So wie das oben geschrieben ist,könnte man glauben die Kollegin hat von sich aus die Arbeitszeit verändert,da der AG diese Regelung verweigert.

M
merlin

01.09.2006 um 12:38 Uhr

@ Spike: Nachdem Du die gleiche Frage schon am 31.08.2006 um 20:11 Uhr gestellt hast, wirst Du Dir die verschiedenen Antworten jetzt schon zusammensuchen. Tut mir leid, aber ich als "Antworten-Wollender" finde es nicht gut, erst schauen zu müssen, ob die Frage nicht schon ein paar Mal gestellt und womöglich beantwortet wurde.

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