Arbeitszeiteinteilung - was kann der BR bewirken?
Hallo, ich habe eine Frage für eine Kollegin die aus der Elternzeit wieder in den Betrieb gekommen ist. Die Kollegin kann, da Sie alleinerziehend ist nur in der Zeit von 08.00 - maximal 14.00 Uhr arbeiten. Zum Unternehmen: Call- Center im Inbound, Früh- Spät- Tagschicht. Die Kollegin hat bereits Ihre Arbeitszeit auf täglich vier Stunden reduziert. Da sie einem Team zugeordnet ist ,verweigert der AG eine Regelung, das die Kollegin nur in der angegebenen Zeit arbeitet. Die Kollegin ist auch bereit jede Woche in einem anderen Team zu arbeiten. Wenn der AG kein entgegenkommen zeigt müsste die Kollegin allerdings kündigen! Und was das heißt wissen wir ja alle. Frage: Kann der AG gezwungen werden die Arbeitszeit für diese Kollegin so zu gestalten wie sie es vorschlägt? Was oder wie kann der BR eingreifen? Habe selber schon im ArbZG §6 Abs.4 pkt.b nachgesehen nur ist da von Nachtschicht die rede
Community-Antworten (1)
01.09.2006 um 12:20 Uhr
- Die Lage und Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage ist mitbestimmungspflichtig (87 BetrVG), also kann der BR schon das Gespräch mit dem AG suchen.
- Wichtig ist natürlich, wie wird sonst gearbeitet bzw. wie sehen sonst die Schichtzeiten bei Euch aus. Das könnt Ihr nur vor Ort entscheiden, ob eine solche Arbeitszeit überhaupt möglich ist, ohne sich zu verbiegen und evtl. sogar Einbußen hinnehmen zu müssen.
- Wenn das ein zeitlich begrenzter Zeitraum ist, habt Ihr beim Gespräch mit dem AG bessere Chancen, als wenn das für die nächsten 10 Jahre Dauerzustand werden soll.
- Zwingen könnt Ihr den AG meiner Meinung nach nicht, es kommt vor allem darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn der AG z.B. geltend machen kann, dass der entsprechende Arbeitsplatz ab 6:00 Uhr besetzt sein muß und ihm eine Besetzung erst ab 8:00 Uhr gar nichts mehr nützt, sieht es schlecht aus.
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