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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anhörung zur geplanten Kündigung in der Probezeit - können wir noch was bewirken, wenn wir hier widersprechen?

N
NICK
Jan 2018 bearbeitet

wir der BR hat eben ein schreiben " anhörung zur geplanten kündigung" eines MA in der probezeit erhalten, -wegen fehler bei der arbeit-arbeitstempo-fehlendes verantwortungsbewusstsein- können wir noch was bewirken, wenn wir hier wiedersprechen (wegen der probezeit)? danke für eure hilfe - nick

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

28.04.2008 um 22:27 Uhr

nick, mit einem Widerspruch könnt Ihr nichts bewirken, da der AN noch nicht unter das KschG fällt. Wenn Ihr die Beurteilung als falsch oder voreilig erachtet, könntet Ihr versuchen, mit dem AG zu reden. Wir hatten mal einen Fall, da haben wir den AG zu einer Weiterbeschäftigung gebracht, indem die AN von sich aus zu einem späteren Datum ihre Kündigung ausgesprochen hat . (Natürlich in vorheriger Absprache mit dem Arbeitsamt) So hatte sie genügend Zeit sich eine andere Stelle zu suchen und hätte beim Mißlingen keine Sperrfrist gehabt, da sie diesen Weg nur eingeschlagen hat, um ihre Stelle noch länger als vom AG vorgesehen zu behalten.

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