Erstellt am 07.09.2018 um 13:18 Uhr von BRHamburg
Dein Gedankengang kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wenn der Mitarbeiter in einem Gleitzeit Modell arbeitet, dann ist das Gleitzeit und keine Mehrarbeit. Würde es sich um Mehrarbeit handeln wäre der BR (wenn vorhanden) in der Mitbestimmung und könnte den Mitarbeiter unterstützen.
Erstellt am 07.09.2018 um 13:24 Uhr von celestro
Wenn der AN die Aufforderung nach Arbeitsende erhalten hat (sprich in der Freizeit), so muß er der "Anweisung" natürlich nicht folgen. Generell würde ich eh sagen, daß man zu einem solchen Gespräch mit etwas Vorlaufzeit einladen sollte.
Aber hier stellt sich natürlich die Frage, was "seine Arbeitszeit bereits beendet hatte". War er schon ausgestempelt ? Oder gerade auf dem Weg zur Uhr ?
Erstellt am 07.09.2018 um 13:44 Uhr von Bernew
@BRHamburg
Dein Gedankengang kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wenn der Mitarbeiter in einem Gleitzeit Modell arbeitet, dann ist das Gleitzeit und keine Mehrarbei
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Der AN hatte zum Zeitpunkt der Aufforderung bereits ausgestempelt und war zu seinem Platz zurückgekehrt.
Nun sollte er seine Arbeit erneut aufnehmen. Da der AN länger hätte arbeiten sollen als gewollt, könnte man denken es wäre Mehrarbeit und die Weisung rechtswidrig ohne BR Zustimmung.
Erstellt am 07.09.2018 um 14:05 Uhr von wdliss
So ganz nachvollziehbar ist es noch nicht. Wenn ich ausgestempelt habe verlasse ich die Firma und kehre nicht an meinen Platz zurück.
Unabhängig davon können ja immer Termine/Meetings/etc. kurzzeitig einberufen werden, die mich zwingen länger als 8 oder 8,5 Stunden zu arbeiten und die dann trotzdem Gleitzeit und nicht Mehrarbeit sind. So wie du das dargestellt haben willst erscheint mir das sehr an den Haaren herbeigezogen.
Erstellt am 07.09.2018 um 14:38 Uhr von moreno
Wenn es aber wirklich so war wie Bernew schreibt war er in seiner Freizeit und der AG hat kein Direktionsrecht mehr!
Erstellt am 07.09.2018 um 15:15 Uhr von Bernew
@wdliss
Nicht nachvollziehbar ist, anzunehmen, dass alle Menschen in einer bestimmten Situation gleich handeln. Da die Vorgänge mit Stempeluhren festgehalten sind entspricht dsd den Tatsachen und ist nicht an den Haaren herbeigezogen.
Erstellt am 07.09.2018 um 15:27 Uhr von paula
trotzdem wird daraus keine Mehrarbeit außer Eure BV sieht gerade das explizit so vor. Der Kollege hätte nicht an dem Gespräch teilnehmen müssen, er hat es aber getan. so ist es dann halt
Erstellt am 07.09.2018 um 16:24 Uhr von Bernew
@paula
Die Bv hat so etwss nicht vorgesehen. Es könnte jedoch sein, dass das Arbeitsrecht dies als Mehrarbeit betrachtet.
Erstellt am 07.09.2018 um 23:36 Uhr von paula
dann lese bitte noch mal was ich geschrieben habe und erkenne den Fehler