Personalgespräch
Hallo Liebe Leute,
Ist der Arbeitnehmer trotzdem verpflichtet an einem Personallgespräch teilzunehmen, wenn er zum Zeitpunkt der Aufforderung seine Arbeitszeit bereits beendet hatte? entspricht der Anweisung immer noch billigem Ermessen oder handelt es sich hier um Mehrarbeit?
Im vorliegenden Fall hatte der AN ca 8,5 Stunden gearbeitet. Gearbeitet werden dsrf 10 Std täglich. Hätte det AN auf eigenem Wunsch 10 Stunden gearbeitet wäre es Gleitzeit und nicht Mehrarbeit. So könnte man denken der AG ordnet Mehrarbeit an.
Grüsse
Community-Antworten (9)
07.09.2018 um 15:18 Uhr
Dein Gedankengang kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wenn der Mitarbeiter in einem Gleitzeit Modell arbeitet, dann ist das Gleitzeit und keine Mehrarbeit. Würde es sich um Mehrarbeit handeln wäre der BR (wenn vorhanden) in der Mitbestimmung und könnte den Mitarbeiter unterstützen.
07.09.2018 um 15:24 Uhr
Wenn der AN die Aufforderung nach Arbeitsende erhalten hat (sprich in der Freizeit), so muß er der "Anweisung" natürlich nicht folgen. Generell würde ich eh sagen, daß man zu einem solchen Gespräch mit etwas Vorlaufzeit einladen sollte.
Aber hier stellt sich natürlich die Frage, was "seine Arbeitszeit bereits beendet hatte". War er schon ausgestempelt ? Oder gerade auf dem Weg zur Uhr ?
07.09.2018 um 15:44 Uhr
@BRHamburg Dein Gedankengang kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wenn der Mitarbeiter in einem Gleitzeit Modell arbeitet, dann ist das Gleitzeit und keine Mehrarbei
Der AN hatte zum Zeitpunkt der Aufforderung bereits ausgestempelt und war zu seinem Platz zurückgekehrt.
Nun sollte er seine Arbeit erneut aufnehmen. Da der AN länger hätte arbeiten sollen als gewollt, könnte man denken es wäre Mehrarbeit und die Weisung rechtswidrig ohne BR Zustimmung.
07.09.2018 um 16:05 Uhr
So ganz nachvollziehbar ist es noch nicht. Wenn ich ausgestempelt habe verlasse ich die Firma und kehre nicht an meinen Platz zurück. Unabhängig davon können ja immer Termine/Meetings/etc. kurzzeitig einberufen werden, die mich zwingen länger als 8 oder 8,5 Stunden zu arbeiten und die dann trotzdem Gleitzeit und nicht Mehrarbeit sind. So wie du das dargestellt haben willst erscheint mir das sehr an den Haaren herbeigezogen.
07.09.2018 um 16:38 Uhr
Wenn es aber wirklich so war wie Bernew schreibt war er in seiner Freizeit und der AG hat kein Direktionsrecht mehr!
07.09.2018 um 17:15 Uhr
@wdliss Nicht nachvollziehbar ist, anzunehmen, dass alle Menschen in einer bestimmten Situation gleich handeln. Da die Vorgänge mit Stempeluhren festgehalten sind entspricht dsd den Tatsachen und ist nicht an den Haaren herbeigezogen.
07.09.2018 um 17:27 Uhr
trotzdem wird daraus keine Mehrarbeit außer Eure BV sieht gerade das explizit so vor. Der Kollege hätte nicht an dem Gespräch teilnehmen müssen, er hat es aber getan. so ist es dann halt
07.09.2018 um 18:24 Uhr
@paula
Die Bv hat so etwss nicht vorgesehen. Es könnte jedoch sein, dass das Arbeitsrecht dies als Mehrarbeit betrachtet.
08.09.2018 um 01:36 Uhr
dann lese bitte noch mal was ich geschrieben habe und erkenne den Fehler
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