Hallo Liebe Leute,

Ist der Arbeitnehmer trotzdem verpflichtet an einem Personallgespräch teilzunehmen, wenn er zum Zeitpunkt der Aufforderung seine Arbeitszeit bereits beendet hatte? entspricht der Anweisung immer noch billigem Ermessen oder handelt es sich hier um Mehrarbeit?


Im vorliegenden Fall hatte der AN ca 8,5 Stunden gearbeitet. Gearbeitet werden dsrf 10 Std täglich. Hätte det AN auf eigenem Wunsch 10 Stunden gearbeitet wäre es Gleitzeit und nicht Mehrarbeit. So könnte man denken der AG ordnet Mehrarbeit an.

Grüsse