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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Personalgespräch-Vorbereitung Arbeitszeit?

Z
ziegenkäse
Jan 2018 bearbeitet

Ein BR-Mitglied wurde zum Personalgespräch geladen, er arbeitet wohl nicht genug... Eigentlich üblich und wir als BR sind uns auch einig. Ist wohl nur, WEIL BRM... Denken und hoffen wir... Jetzt soll er eine Abmahnung bekommen, weil er eben sein Pensum nicht schafft. Das kann ich aushebeln, ich lasse nicht zu, dass er bestraft wird, weil er BRM ist.

Er hat auch aufgelistet, wieviel Std. er für BR-Arbeit benötigt. Der Fehler ist nur.., so viel Aufgaben hat er nicht, dass er auf diese vielen Stunden BR-Arbeit kommt. Nicht freigestellt, wohlgemerkt. Zusätzlich hat er als Vorbereitungszeit auf Personalgespräch 10h angegeben, die er von Arbeitszeit abzieht. Geht das überhaupt? Vorbereitung auf Personalgespräch gleich Arbeitszeit? Ich finde da nichts... Ich war baff...

Es kommt öfters vor, dass er nicht am Arbeitsplatz ist, niemand weiß was, er ist weg... Was können wir tun? Wir stehen hinter ihm, aber manchmal ist das echt schwer! Kann ich als Vorsitzende etwas tun? Ihn verwarnen, mahnen?

Ich will ihn behalten, aber er soll auch wissen, dass ich mir nicht alles gefallen lasse. Grobe Pflichtverstöße sind es nicht, aber eben viele kleine. Gebt mir mal nen Tipp, ich muss bald mit Geschäftsführung über ihn sprechen...

3.892015

Community-Antworten (15)

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Pjöööng Akzeptiert

04.07.2014 um 12:43 Uhr

Wer hat denn hier ein Problem ? Arbeitgeber oder Betriebsrat? Es sieht danach aus, dass sich ein BRM hier mehr "Freizeit" für die BR-Arbeit nimmt, als notwendig ist. Nur für die notwendige BR-Arbeit besteht ein Freistellungsanspruch. Das ist nicht ein Problem des BR sondern ein Problem des Arbeitgebers. Dieser hat es zu lösen. Dass er es faktisch kaum lösen kann, berechtigt ihn nicht, den Müll einem nicht zuständigen Menschen auf den Tisch zu kippen.

Als BRV kann man eigentlich nur auf das betroffene BRM zugehen und sagen: "Horche ma: Der Chef hat Zweifel ob so viel Zeit für BR-Tätigkeit überhaupt notwendig ist. Da ich das auch nicht nachvollziehen kann, könnte ich Dir im Ernstfall dann auch nicht helfen. Sieh mal zu dass Du Deine BR-Tätigkeiten etwas straffer erledigst."

Und zum Arbeitgeber kann man nur sagen: "Sorry, dafür stehen mir keine Instrumente zur Verfügung, die hast nur Du!"

S
skargen

03.07.2014 um 23:15 Uhr

also eines sollte klar sein, ein BR-Amt ist kein Freischein, sich vor der Arbeit zu drücken. Jedes BRM soll die Zeit bekommen, die es für ihren/seinen Aufgabenbereich benötigt. Nicht mehr und nicht weniger. Ich denke, Du solltest das ihm gegenüber offen ansprechen, ihm klar machen das es sowohl Rechte wie Pflichten (z.B. sich abzumelden, wenn man BR-Arbeit macht) gibt. Gegenüber dem AG würde ich versuchen, die Wogen zu glätten und mich vor den Kollegen stellen. Der AG hat so gut wie keinen Einfluss darauf, wie viel Zeit Ihr für Eure BR Arbeit benötigt.

Sollte der Kollege jedoch nicht einsichtig sein, kannst du nicht viel machen. Er ist gewählt und damit hat es sich. Du bist nicht sein Vorgesetzter. Ich würde es aber dann auch nicht mehr einsehen, mich deshalb mit dem AG anzulegen. Aber das ist meine persönliche Meinung. Denn so ein Verhalten schadet der Zusammenarbeit zwischen AG und BR. Und wenn der AG dann gegen ihn vorgehen möchte, ist das seine Sache.

Z
ziegenkäse

03.07.2014 um 23:36 Uhr

Sehe ich erstmal auch so. Ich mag sein "manchmalnichtkonformsein". Nicht immer gut fürs Klima, aber zum Nachdenken anregend. Einige BRM mögen dies nicht (könnte schließlich einfacher abgehen in Sitzungen), aber ich finde es bereichernd. Aber ich werde nicht durchgehen lassen, dass er sich Zeiten anmaßt oder anmaßen will, die er nicht braucht. Die völlig aus der Luft gegriffen sind.

Ich brauche mehr Meinungen... Er schätzt mich, er weiß, dass ich hinter ihm stehe, aber er weiß auch, dass ich nicht alles durchgehen lasse. Und es stimmt! Momentan schadet seine ARbeit unserer BR-Arbeit. Und der Zusammenarbeit mit dem AG.

M
metallica

04.07.2014 um 00:06 Uhr

Die Vorbereitung auf ein dienstliches Personalgespräch ist sicher Arbeitszeit, sein Gegenüber wird sich nicht in der Freizeit darauf vorbereiten. Ob 10 h angemessen sind hängt wohl vom Anlass ab, ich denke im Normalfall ist das zu viel. Die Personaler lernen Vorbereitungszeit = Dauer des Gesprächs. Arbeitszeitbetrug ist abmahnfähig, ob du ihn deckst, weil du ihn magst, must du mit dir selbst ausmachen- denk aber dran die Kollegen sind nicht blind und nicht blöd, die denken sich schon ihren Teil und werden es euch spüren lassen, wenn ihr kungelt. Nicht abmahnfähig ist "sein Pensum nicht zu schaffen", da muss der AG schon konkreter werden. Bist du bei dem Gespräch dabei?

S
seesee

04.07.2014 um 00:29 Uhr

Also: eine BRV will einem BRM etwas durchgehen lassen oder auch nicht... Woher nimmt sich die BRV das Recht hierzu? tststs... Ein BRM entscheidet UND VERANTWORTET ganz allein, wie viel Zeit es für BR- Tätigkeit aufwendet! Es muss sich ordnungsgemäß abmelden und zurück melden. Bei berechtigten Zweifeln an der Erforderlichkeit darf der AG sich erklären lassen, wofür die Zeiten benötigt wurden. Hieraus einen Arbeizszeitbetrug zu stricken, ist ziemlich gewagt.

M
metallica

04.07.2014 um 00:41 Uhr

Der Arbeitszeitbetrug bezog sich auf den Satz von Ziegenkäse:

"Es kommt öfters vor, dass er nicht am Arbeitsplatz ist, niemand weiß was, er ist weg...".

Für so gewagt halte ich das nicht

Z
ziegenkäse

04.07.2014 um 09:05 Uhr

Ich kungel nicht und ich decke den Kollegen nicht. So ein Quatsch. Fakt ist, er ist ein engagiertes, sich nicht drückendes BRM. Kann ich von einigen anderen nicht behaupten. Aber es ist nicht förderlich für die Zusammenarbeit, wenn er tut und lässt, was er will. Unsere Arbeit leidet und dazu bin ich ja wohl da, das nicht hinzunehmen. Und richtig, metallica, er meldet sich nicht ab. 10 h Vorbereitung find ich auch heftig, da habe ich auch berechtigte Zweifel Vorbereitungszeit=Dauer des Gesprächs, ist ja mal ein Wort.

Das Personalgespräch ist durch, ich war nicht dabei, es soll wohl eine "Ermahnung" für das BRM folgen. Eben aufgrund der "wenig" geschafften ARbeit. DAS wiederum sehe ich als Behinderung der BR-Arbeit an, weil eben nur dieser Kollege eine Mahnung erhält, andere, die genau so wie er arbeiten, nicht. Na, ich werde mit ihm reden... und genau auf die Ermahnung schauen... Da gibt es ja wohl einige formale Regeln.

L
Lexipedia

04.07.2014 um 09:35 Uhr

@metallica Zitat: "Arbeitszeitbetrug ist abmahnfähig..." Diese Satz ist falsch. Arbeitszeitbetrug kann der AG sogar zur fristlosen Kündigung greifen.

@ziegenkäse Eine Behinderung der BR-Arbeit ist schnell gesagt, aber seien wir mal ehrlich. Im Unrecht gibt es keine Gleichbehandlung. Für ein BRM ist die Abmahnung das Papier nicht wert auf dem sie steht. Sie bereitet eine fristgerechte Kündigung vor! Mehr nicht. Eine Ermahnung hat keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für ein BRM!

Aber die 10 Stunden würden mir als BRM sehr wohl aufstoßen! Kann er dir die 10 Stunden nachweisen, was er gemacht hat?

M
Moreno

04.07.2014 um 09:43 Uhr

Oh Ziegenkäse in was für einer Welt lebst du eigentlich???????

Ich werde genau auf die Ermahnung schauen..... hä ??????

Wenn Du was machen möchtest dann sag ihm wenn er Betriebsratsarbeit macht muss er sich beim Vorgesetzen abmelden. Ne Behinderung ganz deutlich aber nicht der Betriebsratsarbeit sondern von der Arbeitsleistung die der Kollege ,,nebenbei'' noch zu erbringen hat.

K
Kölner

04.07.2014 um 09:52 Uhr

@Moreno Selbst wenn 'ziegenkäse' falsch liegen sollte, mit unrichtigen Fachbegriffen um sich fegt oder gar unsachlich sein sollte, so ist doch Dein Anwurf auch nicht sehr nett. Da stellt sich mal jemand bedingungslos hinter ein BRM, sieht tatsächlich auch dessen Verfehlungen in der Arbeit, lässt aber dennoch nix auf seine BR-Arbeit kommen und Du kommst mit Anfeindungen um die Ecke. Ich will Dir gar nicht absprechen, dass sie den Kern treffen KÖNNTEN, es muss aber nicht zwangsläufig so sein!

@ziegenkäse Ich halte viel davon, dem BRM die Grenzen seiner Tätigkeit aufzuzeigen bzw. die Grenzen der BR-Arbeit. Die Ermahnung anzuschauen finde ich gut, denn je nach Wortlaut kann § 78 BetrVG eine Rolle spielen. Wohlgemerkt: KANN!

Alles in allem MUSS man aber auch sagen: Wer sich als BRM in Gefahr begibt, kann darin umkommen. Das (und nur das) empfinde ich als MItteilungsgebot des BRV an das BRM.

G
gironimo

04.07.2014 um 11:08 Uhr

Der AG ist verpflichtet, nicht nur die Zeit für BR-Tätigkeit zur Verfügung zu stellen, sondern auch das Arbeitsvolumen anzupassen. Wer BR ist, kann nicht zu 100% der Leistung erbringen, die er ohne BR-Tätigkeit erbracht hätte.

Erst wenn der AG dies bei seinen (im Übrigen mitbestimmungspflichtigen Bewertungskriterien) berücksichtigt hat und der BR-ler dann immer noch in seiner Leistung weit unter durchschnitt ist, kann über ein entsprechendes Gespräch nachgedacht werden.

100% Arbeit und 100% BR geht nun mal nicht. Und die BR-Tätigkeit hat Vorrang! Und dazu braucht er so viel Zeit wie er braucht.

So gesehen ist der Ansatz des AG falsch: Pensum nicht geschafft? Welches? Er müsste in Zweifel ziehen, dass der Kollege tatsächlich BR-Arbeit leistet und ggf. das Arbeitsgericht in dieser Frage bemühen.

M
metallica

04.07.2014 um 12:08 Uhr

Zitat Ziegenkäse: "Es kommt öfters vor, dass er nicht am Arbeitsplatz ist, niemand weiß was, er ist weg... Was können wir tun? "

Mich stört immer noch dieser Satz, deshalb reden wir wohl auch alle etwas aneinander vorbei. Kannst du das nochmal klarstellen?

Wenn der Kollege Betriebsratstätigkeiten nachgeht und sich nur vergisst abzumelden, sollte klar sein das das Gremium im hilft- wenn er stattdessen im Park spazieren geht (was ich aus dem Zitat herauslese), müsste man für ihn lügen und das muss jeder mit sich selbst ausmachen.

M
Moreno

04.07.2014 um 12:16 Uhr

Na Kölner sag doch selber hier sträuben sich einen doch die Haare so das manchmal die Nettigkeit wegläuft.

Ich will ihn behalten, kann ich ihn mahnen, ich lass mir nicht alles gefallen, ich muss mit der GL über ihn sprechen usw usw hier ist doch jedes Rollenverständnis durcheinander.

Jedes BRM führt sein Amt eigenverantwortlich aus und der BRV ist nicht sein Chef!

Kann die GL gut verstehen in dem Fall wir wollen das sich der AG an die Gesetze hält dann kann er dies auch von seinem Betriebsrat erwarten.

K
Kulum

04.07.2014 um 13:24 Uhr

Ihr immer mit eurem abmelden. Vielleicht muss er das gar nicht:

7 ABR 135/09 http://www.dbb.de/dokumente/zbvr/2012/zbvronline_2012_01_02.pdf

"Jedes BRM führt sein Amt eigenverantwortlich aus und der BRV ist nicht sein Chef!"

Wenn man es genau betrachtet, ist der BRV eher Laufbursche, als Chef des BR.

Z
ziegenkäse

04.07.2014 um 20:20 Uhr

@gironimo, Pjöööng und alle anderen Ja, der BRM nimmt es mit Abmeldung beim Vorgesetzten nicht so genau (den Link von Kulum werd ich mir noch anschauen), und ist dann eben für Stunden nicht aufzufinden. Weder seine Kollegen noch der Vorges. wissen dann, wo er ist. Oder rechnet eben 10h für Vorbereitung auf Personalgespräch... Geht auch nicht. Findet der Rest des Gremiums. Aber das ist eine Sache, da kommen wir schon zusammen, das wird nicht das Problem sein.

Ich sehe es auch so, dass 100 % Arbeit und 100 % BR-Arbeit nicht gehen, das will AG aber nicht akzeptieren und meint eben, dies nicht einrechnen zu müssen. Dafür gibts jetzt die Ermahnung. Deshalb sagte ich, ich schaue mir die Ermahnung an. Das riecht nach § 78. Und sicher wird der AG das nicht auch noch schrftl. zu formulieren. Sein Pensum schafft er, wenn eben BR-Arbeit nicht wäre...

Darüber soll es mit dem BRV und dem Kollegen noch ein Gespräch geben, der Betroffene hat mich gebeten, dabei zu sein. Und ich will vorbereitet sein. Ganz einfach.

Danke für eure Antworten

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