zu einem Personalgespräch wurde eine Mitarbeiterin von der Geschäftsleitung eingeladen. Sie bat ein Mitglied des BR um Beistand und Begleitung, die Geschäftsleitung wurde darüber nicht vorher informiert und verweigerte dem BR die Teilnahme am Gespräch mit der Begründung das sie das Direktionsrecht wahrnehmen und es sich um ein Personalgespräch handle.Meine Frage:
Ist es berechtigt den BR so ohne weiteres "auszuladen"und nach welcher Gesetzmäßigkeit ist das zulässig?