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BR beim Personalgespräch nicht erwünscht - kann der BR einfach "ausgeladen" werden?

K
Kind
Jan 2021 bearbeitet

Ja hallo, zu einem Personalgespräch wurde eine Mitarbeiterin von der Geschäftsleitung eingeladen. Sie bat ein Mitglied des BR um Beistand und Begleitung, die Geschäftsleitung wurde darüber nicht vorher informiert und verweigerte dem BR die Teilnahme am Gespräch mit der Begründung das sie das Direktionsrecht wahrnehmen und es sich um ein Personalgespräch handle.Meine Frage: Ist es berechtigt den BR so ohne weiteres "auszuladen"und nach welcher Gesetzmäßigkeit ist das zulässig?

2.91002

Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

16.02.2006 um 15:20 Uhr

Man kann dies auch als Behinderung des BR´s ansehen und ihm den §119 BetrVG unter die Nase halten.

N
NoLi

17.02.2006 um 13:32 Uhr

hallo Kind,

der §119 ist die grosse Keule des BetrVG.

Begründet wird ihr Einsatz in eurem Fall durch die Verletzung der §§81 Abs.4 und 82 Abs. 1+2.

Jeder Mitarbeiter hat das Recht zu einem Personalgespräch (und gerade hierzu) ein Mitglied des BR hinzuzuziehen. Der ArbGeb. MUSS das akzeptieren, auch wenn er vorher nicht informiert wurde.

Das Direktionsrecht des ArbGeb. hat in diesem Zusammenhang überhaupt keinen Belang. Es steht erstens in der Gesetzespyramide ganz unten und dient zweitens nur der Konkretisierung des Arbeitsvertrages.

Das Direktionsrecht wird vom ArbGeb. allerdings gerne als Totschlagargument gezückt wenn er selber nicht weiter weiss. Getreu dem Motto: "Na vielleicht gehts ja"

Gruss

NoLi

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