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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Viele Fragen

D
DRKNWM
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag,

ich habe mehrere Fragen:

  1. Nach wievielen Tagen / Wochen nach der Bestellung des Wahlvorstandes muss die erste gemeinsame Wahlvorstandssitzung stattfinden ? Gibt es da eine Frist ?

  2. Die letzte Wahl war 2010. Auf Grund einer Fusion muss nun eine vorzeitige Betriebsratswahl stattfinden. Welchen Termin gebe ich nun im Programm Wahlhelfer ein ?

  3. Ist es sinnvoll, die Sommermonate auszulassen wg. Urlaubszeiten etc. ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

1.71202

Community-Antworten (2)

K
Kölner

22.05.2013 um 23:16 Uhr

  1. zügig - aber das bleibt dem WV überlassen
  2. Termin bestimmt der WV
  3. kommt drauf an
H
Hoppel

23.05.2013 um 10:43 Uhr

@ DRKNWM

"Auf Grund einer Fusion muss nun eine vorzeitige Betriebsratswahl stattfinden. "

Einmal nachgefragt ... warum MUSS Eure BR-Wahl vorgezogen werden? Allein die Fusion mit einem anderen Unternehmen gibt diesen Rückschluss nicht her.

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