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Einführung von Schichtarbeit - auf was muß der BR hierbei achten ?

T
Tony
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin neuer BR-Vorsitzender und hätte da mal eine Frage. In unserem Betrieb soll demnächst für ca. 5 Monate ein 2 Schichtsystem eingeführt werden. Diese Regelung gilt nur für die Produktion, in der ca. 20 eigene und ca. 25 Zeitarbeiter betroffen sind. Auf was muß ich hierbei achten ?

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Community-Antworten (6)

FB
Frank B.

04.09.2006 um 09:49 Uhr

§87 Abs.1 Ziff.2,3 BetrVG sagt aus das diese Angelegenheiten mitbestimmungspflichtig sind.

L
Lotte

04.09.2006 um 09:54 Uhr

Frank B., glaube nicht, dass Tony die MBR erfragen wollte, die scheinen ihm klar zu sein, sonst könnte er ja auch auf nichts achten.

Tony, vielleicht kannst Du uns noch ein paar Informationen geben worum es Dir geht? AZG?

FB
Frank B.

04.09.2006 um 10:00 Uhr

Gilt ein Tarifvertrag? Sind soziale Härten zu befürchten? Alleinerziehende? Welche Arbeitszeiten gelten?

A
Angi1

04.09.2006 um 12:20 Uhr

Hallo Tony,

Schichtarbeit wird fast immer zur besseren Auslastung von Maschinen eingeführt. Bei uns geht die Frühschicht von 5.15 Uhr bis 13.15 mit 2 mal 1/4 Std. Pause und die Spätschicht von 13.15 Uhr bis 21.15 Uhr mit ebenfalls 2 mal 1/4 Std. Pause. Außerdem bekommen unsere MA Schichtzulage/Std. (69 Cent). Dies dürfte ein Anreiz für die MA sein.

MfG Angi1

T
Tony

05.09.2006 um 10:06 Uhr

Hallo Angi1, besten Dank für Deine Antwort. Habt ihr einen Tarifvertrag in dem geregelt ist ab wann es Schichtzulage gibt? Muß ich für die Einführung von Schichtarbeit eine Betriebratsbeschluß machen, und eine Betriebsverinbarung?

MfG Tony

L
Lotte

05.09.2006 um 10:51 Uhr

Tony, da die Änderung der Verteilung und Dauer der AZ ein MBR des BR ist, muss der AG Euch einbeziehen und Ihr müsst einen Beschluss fassen.

Ob Ihr eine BV machen wollt, müsst Ihr ebenfalls im BR beschliessen, wäre sicher ratsam. Wenn, dann ist es eine erzwingbare. Könnt Ihr Euch noch einen Sachverständigen ins Haus holen?

Schichtzulage ist normalerweise im TV geregelt, setz Dich mit Eurer Gewerkschaft in Verbindung. Neben Stundenvergütung, gibt es manchmal auch monatliche Schichtzulagen.

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