Erstellt am 04.09.2006 um 07:49 Uhr von Frank B.
§87 Abs.1 Ziff.2,3 BetrVG sagt aus das diese Angelegenheiten mitbestimmungspflichtig sind.
Erstellt am 04.09.2006 um 07:54 Uhr von Lotte
Frank B.,
glaube nicht, dass Tony die MBR erfragen wollte, die scheinen ihm klar zu sein, sonst könnte er ja auch auf nichts achten.
Tony,
vielleicht kannst Du uns noch ein paar Informationen geben worum es Dir geht? AZG?
Erstellt am 04.09.2006 um 08:00 Uhr von Frank B.
Gilt ein Tarifvertrag?
Sind soziale Härten zu befürchten? Alleinerziehende?
Welche Arbeitszeiten gelten?
Erstellt am 04.09.2006 um 10:20 Uhr von Angi1
Hallo Tony,
Schichtarbeit wird fast immer zur besseren Auslastung von Maschinen eingeführt. Bei uns geht die Frühschicht von 5.15 Uhr bis 13.15 mit 2 mal 1/4 Std. Pause und die Spätschicht von 13.15 Uhr bis 21.15 Uhr mit ebenfalls 2 mal 1/4 Std. Pause.
Außerdem bekommen unsere MA Schichtzulage/Std. (69 Cent). Dies dürfte ein Anreiz für die MA sein.
MfG
Angi1
Erstellt am 05.09.2006 um 08:06 Uhr von Tony
Hallo Angi1,
besten Dank für Deine Antwort. Habt ihr einen Tarifvertrag in dem geregelt ist ab wann es Schichtzulage gibt? Muß ich für die Einführung von Schichtarbeit eine Betriebratsbeschluß machen, und eine Betriebsverinbarung?
MfG
Tony
Erstellt am 05.09.2006 um 08:51 Uhr von Lotte
Tony,
da die Änderung der Verteilung und Dauer der AZ ein MBR des BR ist, muss der AG Euch einbeziehen und Ihr müsst einen Beschluss fassen.
Ob Ihr eine BV machen wollt, müsst Ihr ebenfalls im BR beschliessen, wäre sicher ratsam.
Wenn, dann ist es eine erzwingbare. Könnt Ihr Euch noch einen Sachverständigen ins Haus holen?
Schichtzulage ist normalerweise im TV geregelt, setz Dich mit Eurer Gewerkschaft in Verbindung.
Neben Stundenvergütung, gibt es manchmal auch monatliche Schichtzulagen.