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Entscheidung des AG ohne vorherige Beratung mit dem Betriebsrat? (§ 92 BetrVG)

J
jaypar
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

ich habe vor ein paar Tagen unserem Vorstand eine "Personalplanung gem. § 92 BetrVG" vorgelegt, in der ich einen Vorschlag für die Verteilung von Stunden einiger Mitarbeiter-/innen gemacht habe sowie für deren Einsatz selbst.

Verbunden ist der Vorschlag mit § 90 (Unterrichtungs- u. Beratungsrechte) sowie mit § 92a (Beschäftigungssicherung).

Nun fand gestern eine Vorstandssitzung statt und ich befürchte, dass dort bereits eine Entscheidung über den Einsatz / die Stundenverteilung dieser Mitarbeiter-/innen getroffen wurde.

Heute möchte ich den Vorstand dann um das Gespräch mit mir bitten, welches ja (in Anlehnung an die o.g. §§) VOR der Entscheidung stattfinden muss, damit ich meine Bedenken etc. noch vor der Entscheidung einbringen kann...

Nun meine Fragen:

  1. Habe ich die o.g. §§ richtig ausgelegt, bzw. bin ich richtig vorgegangen?

  2. Wenn ja - wie würdet Ihr Euch nun verhalten, wenn Ihr befürchten würdet, dass der Arbeitgeber quasi über Euren Kopf hinweg (und über´s Gesetz hinweg) bereits eine Entscheidung getroffen hat, ohne diese mit Euch zu beraten?

  3. gelten die o.g. §§ überhaupt auch für einen Betrieb mit einem 1-köpfigen Betriebsrat?

Danke und Gruss, jaypar

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

13.11.2014 um 20:35 Uhr

Naja - Deine Vorschläge waren eben Vorschläge im Sinne des § 92a BetrVG. Mit § 90 hat das nichts zu tun.

Aber egal: Wer weiß, vielleicht berät ja noch jemand mit Dir. Macht doch auch Sinn, wenn die Geschäftsleitung erst einmal unter sich Deine Vorschläge beraten.

All zu sehr erregen würde ich mich nicht. Selbst wenn jemand mit Dir berät, kann er ja schon die ablehnende Haltung in der Tasche haben. Und auch ohne Beratung kann man auf Deine Vorschläge eingehen. Also abwarten.

J
jaypar

17.11.2014 um 09:43 Uhr

Der Geschäftsführer möchte heute mit mir ein Gespräch über die von mir vorgeschlagene Personalplanung führen.

Offenbar hat der Vorstand jedoch bereits seine Entscheidung getroffen... jedenfalls weiß ein Abteilungsleiter wohl auch schon das Ergebnis...

Da frage ich mich: Wie kann das denn sein? Wenn ich das Gesetz hier richtig auslege, muss der Arbeitgeber doch VOR der Entscheidung, das Gespräch mit mir führen und zwar so zeitig, dass ich ggf. noch auf die Entscheidung Einfluss nehmen kann...

Die weitere Frage, die sich mir hier stellt, ist die, ob dies auch für 1-köpfige Betriebsräte gilt? Aber das werde ich hier auch nochmal an anderer Stelle zum Thema machen.

Wie seht Ihr das?

Danke und Gruss, jaypar

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