Hallo Kollegen,
eine Frage zu einem Sachverhalt. Wir sind ein IT Dienstleister, über die gesamte Bundesrepublik verteilt tätig. Nun ist der Vertrag eines Kunden ausgelaufen. 48 Mitarbeiter wurden dadurch frei und 44 davon in andere Standorte vermittelt. 4 Damen aus dem kaufmännischen Bereich sind noch übrig. Nun gibt es 2 Stellen im Stammhaus in Süddeutschland. 2 Kolleginnen haben einen Altvertrag durch Betriebsübergang in dem steht, ab dem 53. Lebensjahr besteht Kündigungsschutz. Die anderen beiden haben diesen Passus auch, haben jedoch das Lebensalter noch nicht erreicht. Für alle gilt, dass eine Versetzung einen Umzug nach sich zieht. Nun hat sich der AG für 2 Damen entschieden und auf Nachforschen stellte sich heraus, dass es genau die beiden mit dem Kündigungsschutz waren. Wir luden den GF zur BR Sitzung und er gab zu, dass er eine der beiden ohne Kündigungsschutz bevorzugt hätte, jedoch durch den Kündigungsschutz der Altverträge gezwungen war, eben diese beiden Damen einzustellen. Eine Mitarbeiterin ohne Kündigungsschutz ist alleinerziehend und hat eine 17 jährige Tochter in Ausbildung und ist unterhaltsverpflichtet. Wir haben die beiden Versetzungen wegen mangelnder Unterrichtung des BR abgelehnt, so dass die Sozialauswahl möglicherweise zum tragen kommt. Nun erfuhr ich, dass beide vom AG auserwählte Damen am 01. diese Stellen angetreten haben. Auf meinen Einwand gegen diese Tatsache gegenüber dem BR Vorsitzenden, erklärte mir dieser, dass der AG ein Direktionsrecht habe und die MA erstmal auf die Stelle ordern kann, obwohl wir der Versetzung widersprochen haben. Ist das so?