Arbeitsvertrag: "Frei zwischen den Jahren" - trotzdem Urlaubssperre
Unser Betrieb ist angelehnt an TVÖD. Wir haben in unseren Arbeitsverträgen die Abweichungen stehend. Eine ist: zwischen den Jahren ist frei. Wir müssen dafür im Durchschnitt sechs Minuten am Tag länger arbeiten. Diese summiert sich dann auf drei Tagen im Jahr, die dann zwischen den Jahren von Arbeitgeberseite gelegt werden.
Nun haben wir entdeckt, dass eine Abteilung eine Urlaubssperre verhängt hat. Auf jeden Fall gilt diese Sperre zwischen den Jahren. Es gibt ein Grund dafür. Ein neues Rechnungssystem soll eingeführt werden. Man hat Angst, dass dadurch rechnungstechnisch Fehler passieren. Daher will man bewaffnet sein.
Wie gehen wir da vor?
Community-Antworten (4)
04.09.2018 um 15:56 Uhr
Mitbestimmungsrecht ausüben?
04.09.2018 um 16:12 Uhr
Na es ist doch kein Urlaub! Ich habe einen Vertrag wo diese freien Tage vereinbart sind über diese kann der AG nicht einseitig verfügen.
04.09.2018 um 16:48 Uhr
§§ 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG und 87 Abs 1 Nr 5 BetrVG.
04.09.2018 um 17:50 Uhr
Schönes Thema fürs Monatsgespräch und Betriebsversammlung ;-)
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