W.A.F. LogoSeminare

Ausbuchen in der Pause zum Rauchen

E
Elisa1648
Sep 2018 bearbeitet

hallo,

wir sollen uns in unserer Pause auf `privat 'buchen wenn wir Rauchen gehen.Es ist ja unsere pause wo andere Mitarbeiter essen, spazieren gehen oder was auch immer tun. Es wird argumentiert das Raucher ihre Pausen überziehen. Wenn ich während meiner Arbeitszeit rauchen gehe, buche ich mich aus. Das ist ja in Ordnung. aber muss ich meine Pause rechtfertigen?

60504

Community-Antworten (4)

P
paula

04.09.2018 um 15:26 Uhr

ich verstehe die Frage nicht. Was heißt auf privat buchen? Was buchen denn die anderen MA? Was verstehst du unter rechtfertigen? Was, wie und gegenüber wem musst du hier eine Rechtfertigung abgeben?

W
wdliss

04.09.2018 um 16:51 Uhr

Du kannst in deiner Pause frei entscheiden, wo und wie du deine Zeit verbringst.

D
DummerHund

04.09.2018 um 22:37 Uhr

mich macht mich hier ein wenig stutzig...…" Wir sollen IN UNSERER PAUSE" privat buchen. Befinde ich mich in einer Pause, befinde ich mich aus ausserhalb der Verfügung des Arbeitgebers . Hier brauch man gar nichts extra stempeln.

A
aki-gm

05.09.2018 um 17:34 Uhr

Es handelt sich hier ganz klar um einen Mitbestimmungs-Tatbestand gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ("Ordnung des Betriebs und Verhalten der AN im Betrieb"). Ihr solltet den AG unverzüglich zur Verhandlung über eine entsprechende BV auffordern. Sollte er sich weigern, ruft eben die Einigungsstelle gem. § 87 Abs. 2 BetrVG an.

Ihre Antwort