Erstellt am 04.09.2018 um 13:26 Uhr von paula
ich verstehe die Frage nicht. Was heißt auf privat buchen? Was buchen denn die anderen MA? Was verstehst du unter rechtfertigen? Was, wie und gegenüber wem musst du hier eine Rechtfertigung abgeben?
Erstellt am 04.09.2018 um 14:51 Uhr von wdliss
Du kannst in deiner Pause frei entscheiden, wo und wie du deine Zeit verbringst.
Erstellt am 04.09.2018 um 20:37 Uhr von DummerHund
mich macht mich hier ein wenig stutzig...…" Wir sollen IN UNSERER PAUSE" privat buchen. Befinde ich mich in einer Pause, befinde ich mich aus ausserhalb der Verfügung des Arbeitgebers . Hier brauch man gar nichts extra stempeln.
Erstellt am 05.09.2018 um 15:34 Uhr von aki-gm
Es handelt sich hier ganz klar um einen Mitbestimmungs-Tatbestand gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ("Ordnung des Betriebs und Verhalten der AN im Betrieb"). Ihr solltet den AG unverzüglich zur Verhandlung über eine entsprechende BV auffordern. Sollte er sich weigern, ruft eben die Einigungsstelle gem. § 87 Abs. 2 BetrVG an.