Erstellt am 25.08.2006 um 14:51 Uhr von Uschi
NUn ja, auf der anderen Seite muss ich mich mit meinem Chef abstimmen, wann ich frei machen möchte. Ich würde es mir nicht vorschreiben lassen, aber zumindest mit ihm abstimmen.
Erstellt am 25.08.2006 um 15:42 Uhr von paula
wir haben eine vollflexible arbeitszeit in verschiedener ausgestalltungen und je nach regelung geht das bei uns oder nicht. daher wird es ganz genau auf euren wortlaut der BV ankommen
Erstellt am 25.08.2006 um 16:29 Uhr von Marion
geregelt ist bei uns nur entweder Freizeit oder Auszahlung. Einige Abteilungsleiter meinen sie können bestimmen wie man Abzufeiern hat. Wie schon erwähnt (morgen kommen sie um 8 Uhr, übermorgen erst um 9, und über-übermorgen erst um 10)
Wir sehen in so einem Verhalten eine täglich veränderte Arbeitszeit die Mitbestimmungspflichtig ist. Des Weiteren finden wir den MA steht eine freie Wahl nach Freizeit (mit Absprache mit dem Vorgesetzten) zu nach dem Motto "lieber Chef ich möchte gerne übermorgen frei nehmen".
Aber eine Vorschrift wann der MA Abzufeiern hat geht unserer Meinung nach nicht!!!
Wie sieht es das Forum????
Gruß
Marion
Erstellt am 25.08.2006 um 17:03 Uhr von paula
wie gesagt ich denke es wird an dem genauen wortlaut eurer BV hängen. was habt ihr ganz konkret hier vereinbart. inweit kann der AG im rahmen der flexiblen AZ-Gestalltung einfluss nehmen.
bei uns gibt es je nach bereich des hauses verschiedenste anforderungen an das AZ-modell und danach ist auch die BV entsprechend ausgestalltet.
Erstellt am 25.08.2006 um 17:08 Uhr von Heini
Ich kann da nur anregen, dass der BR die bestehende BV wenn möglich kündigt um dann eine neue vereinbarung abzuschließen, in der auch dieses Problem mit geregelt wird.
Sollte es noch keine BV dazu geben den Arbeitgeber auffordern mit dem BR ein BV gem. §87 Abs.:1 Ziffer 2 und 3 abzuschließen.
Erstellt am 25.08.2006 um 18:24 Uhr von paula
@heini
eine kündigung sollte gut überlegt sein. plötzlich lande ich in der einigungsstelle und es wird vielleicht dieser punkt zu meiner zufriedenheit gelöst und der rest ist mist. und dann? ein bärendienst für die kollegen.
daher sollte man erst einmal versuchen anhand der BV mit dem AG zu diskutieren....
Erstellt am 25.08.2006 um 20:06 Uhr von Silas
Ich würde mir erst mal die Regelung zur Gleitzeit anschauen.
Normalerweise ist eine solche Regelung geschlossen worden, um den AN eine flexible Gestaltung ihrer Arbeitszeit zu ermöglichen (natürlich mit allen Vor- und Nachteilen). Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Gleitzeitregelung geschaffen wurde, die dem AN das Recht auf freie Einteilung so einschränkt, dass man nicht mehr von gleitender Arbeitzeit sprechen kann.
Erstellt am 25.08.2006 um 20:33 Uhr von Heini
paula,
wenn eine BV nicht funktioniert, oder wie hier von Abteilungsleitern nicht vernüftig umgesetzt werden, bleibt nur der Weg die BV zu kündigen um mit einer neuen BV dann auch diese Probleme zu eliminieren.
Was soll den bei einer neuen BV schlechter sein, vieleicht anders, ja,das wäre möglich.
Auch wenn eine Einigungsstelle per Spruch entscheiden würde, müssten die gesetzlich vorgegebenen Mitbestimmungsrechten des BR beachtet werden.
Im übrigen hätte der BR auch die Möglichkeit den beantragten Überstunden der Problemabteilungen nicht zuzustimmen.
Erstellt am 26.08.2006 um 15:57 Uhr von paula
sorry heini,
aber so einfach würde ich eine BV nicht kündigen. hier ist ein besonnenes vorgehen gefragt
Erstellt am 26.08.2006 um 16:56 Uhr von Heini
Paula,
das kannst Du sehen wie Du willst.
Aber wenn nicht einmal die üblichen Mitbestimmungsrechte des BR gewahrt werden, z.B. die Abteilungsleiter bestimmen dort von einen Tag auf den anderen Tag das Mitarbeiter um 8.00 Uhr, 9.00 Uhr oder 10.00 Uhr anfangen müssen, ist der BR gefordert. Da hier schon, mit einem ergebnislosen Ausgang, versucht wurde gütlich mit den Abt.Leitern das Problem zu lösen, ist jetzt Konsequenz gefordert. Sonst wird der Betriebsrat zum Betriebskasper, wenn er das nicht schon ist, denn sonst würden die Abt.Leiter nicht so dreist auf ihren Standpunkt beharren.