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Abfeiern von Überstunden nur nach Vorschrift - geht das ?

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Marion
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns in der Firma werden Überstunden gemacht die auch vom BR genehmigt wurden. Nun gibt es einige Abteilungsleiter die ihren MA vorschreiben wann und wie sie ihre Überstunden abfeier müssen (z.B. morgen kommen sie erst um 8 übermorgen um 9 usw.) Wir haben eine Gleitzeitregelung.

Wir sind nun der Meinung, dass dies nicht von den Abteilungsleitern vorzuschreiben geht. Wie seht ihr das????

Gruß Marion

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Community-Antworten (10)

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Uschi

25.08.2006 um 16:51 Uhr

NUn ja, auf der anderen Seite muss ich mich mit meinem Chef abstimmen, wann ich frei machen möchte. Ich würde es mir nicht vorschreiben lassen, aber zumindest mit ihm abstimmen.

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paula

25.08.2006 um 17:42 Uhr

wir haben eine vollflexible arbeitszeit in verschiedener ausgestalltungen und je nach regelung geht das bei uns oder nicht. daher wird es ganz genau auf euren wortlaut der BV ankommen

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Marion

25.08.2006 um 18:29 Uhr

geregelt ist bei uns nur entweder Freizeit oder Auszahlung. Einige Abteilungsleiter meinen sie können bestimmen wie man Abzufeiern hat. Wie schon erwähnt (morgen kommen sie um 8 Uhr, übermorgen erst um 9, und über-übermorgen erst um 10)

Wir sehen in so einem Verhalten eine täglich veränderte Arbeitszeit die Mitbestimmungspflichtig ist. Des Weiteren finden wir den MA steht eine freie Wahl nach Freizeit (mit Absprache mit dem Vorgesetzten) zu nach dem Motto "lieber Chef ich möchte gerne übermorgen frei nehmen".

Aber eine Vorschrift wann der MA Abzufeiern hat geht unserer Meinung nach nicht!!!

Wie sieht es das Forum????

Gruß Marion

P
paula

25.08.2006 um 19:03 Uhr

wie gesagt ich denke es wird an dem genauen wortlaut eurer BV hängen. was habt ihr ganz konkret hier vereinbart. inweit kann der AG im rahmen der flexiblen AZ-Gestalltung einfluss nehmen.

bei uns gibt es je nach bereich des hauses verschiedenste anforderungen an das AZ-modell und danach ist auch die BV entsprechend ausgestalltet.

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Heini

25.08.2006 um 19:08 Uhr

Ich kann da nur anregen, dass der BR die bestehende BV wenn möglich kündigt um dann eine neue vereinbarung abzuschließen, in der auch dieses Problem mit geregelt wird. Sollte es noch keine BV dazu geben den Arbeitgeber auffordern mit dem BR ein BV gem. §87 Abs.:1 Ziffer 2 und 3 abzuschließen.

P
paula

25.08.2006 um 20:24 Uhr

@heini eine kündigung sollte gut überlegt sein. plötzlich lande ich in der einigungsstelle und es wird vielleicht dieser punkt zu meiner zufriedenheit gelöst und der rest ist mist. und dann? ein bärendienst für die kollegen.

daher sollte man erst einmal versuchen anhand der BV mit dem AG zu diskutieren....

S
silas

25.08.2006 um 22:06 Uhr

Ich würde mir erst mal die Regelung zur Gleitzeit anschauen.

Normalerweise ist eine solche Regelung geschlossen worden, um den AN eine flexible Gestaltung ihrer Arbeitszeit zu ermöglichen (natürlich mit allen Vor- und Nachteilen). Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Gleitzeitregelung geschaffen wurde, die dem AN das Recht auf freie Einteilung so einschränkt, dass man nicht mehr von gleitender Arbeitzeit sprechen kann.

H
Heini

25.08.2006 um 22:33 Uhr

paula,

wenn eine BV nicht funktioniert, oder wie hier von Abteilungsleitern nicht vernüftig umgesetzt werden, bleibt nur der Weg die BV zu kündigen um mit einer neuen BV dann auch diese Probleme zu eliminieren. Was soll den bei einer neuen BV schlechter sein, vieleicht anders, ja,das wäre möglich. Auch wenn eine Einigungsstelle per Spruch entscheiden würde, müssten die gesetzlich vorgegebenen Mitbestimmungsrechten des BR beachtet werden.

Im übrigen hätte der BR auch die Möglichkeit den beantragten Überstunden der Problemabteilungen nicht zuzustimmen.

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paula

26.08.2006 um 17:57 Uhr

sorry heini,

aber so einfach würde ich eine BV nicht kündigen. hier ist ein besonnenes vorgehen gefragt

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Heini

26.08.2006 um 18:56 Uhr

Paula, das kannst Du sehen wie Du willst.

Aber wenn nicht einmal die üblichen Mitbestimmungsrechte des BR gewahrt werden, z.B. die Abteilungsleiter bestimmen dort von einen Tag auf den anderen Tag das Mitarbeiter um 8.00 Uhr, 9.00 Uhr oder 10.00 Uhr anfangen müssen, ist der BR gefordert. Da hier schon, mit einem ergebnislosen Ausgang, versucht wurde gütlich mit den Abt.Leitern das Problem zu lösen, ist jetzt Konsequenz gefordert. Sonst wird der Betriebsrat zum Betriebskasper, wenn er das nicht schon ist, denn sonst würden die Abt.Leiter nicht so dreist auf ihren Standpunkt beharren.

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