Überstunden - kann man eine Betriebsvereinbarung umgehen ?
In unserem Betrieb gibt es eine BV Überstunden. Kann die Geschäftsleitung diese BV umgehen, indem der MA bei der GL selbst um Überstunden bittet, die über die i.d.BV geregelten Stundenzahl hinausgeht ?
Community-Antworten (4)
25.08.2006 um 13:22 Uhr
Hi Nirvana
Warum sollte ein Mitarbeiter um Überstunden bitten. Wenn Sie geleistet werden müssen muss der AG sie verlangen und wenn nicht, warum sollte der AG diese dann bezahlen?
25.08.2006 um 13:29 Uhr
Nein, natürlich nicht. Die in der BV festgelegten Überstunden sind pauschal vom BR genehmigt. Alle weiteren bedürfen zusätzlich der Zustimmung des BR. Das MBR des BR wird wohl kaum daran scheitern, dass der AN gerne Überstunden macht.
25.08.2006 um 13:45 Uhr
nirvana, umgehen kann er die BV nicht!
im Endeffekt ist das doch wurscht! Wenn der AN der Meinung ist, dass für seine Arbeit weitere Überstunden notwendig sind, wird er sich mit seinem AG kurzschliessen. Dieser wird dann die zusätzlichen Überstunden (mit Nachweis, warum!) beim BR beantragen.
25.08.2006 um 22:46 Uhr
Die Mitbestimmung des BR ist bei der Anordnung und auch bei der Annahme von Mehrarbeitsstunden zu beachten, es sei den mit der BV ist es anders geregelt.
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