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Überstunden - kann man eine Betriebsvereinbarung umgehen ?

N
nirvana
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb gibt es eine BV Überstunden. Kann die Geschäftsleitung diese BV umgehen, indem der MA bei der GL selbst um Überstunden bittet, die über die i.d.BV geregelten Stundenzahl hinausgeht ?

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Community-Antworten (4)

M
Matze

25.08.2006 um 13:22 Uhr

Hi Nirvana

Warum sollte ein Mitarbeiter um Überstunden bitten. Wenn Sie geleistet werden müssen muss der AG sie verlangen und wenn nicht, warum sollte der AG diese dann bezahlen?

C
Catweazle

25.08.2006 um 13:29 Uhr

Nein, natürlich nicht. Die in der BV festgelegten Überstunden sind pauschal vom BR genehmigt. Alle weiteren bedürfen zusätzlich der Zustimmung des BR. Das MBR des BR wird wohl kaum daran scheitern, dass der AN gerne Überstunden macht.

M
Mona-Lisa

25.08.2006 um 13:45 Uhr

nirvana, umgehen kann er die BV nicht!

im Endeffekt ist das doch wurscht! Wenn der AN der Meinung ist, dass für seine Arbeit weitere Überstunden notwendig sind, wird er sich mit seinem AG kurzschliessen. Dieser wird dann die zusätzlichen Überstunden (mit Nachweis, warum!) beim BR beantragen.

H
Heini

25.08.2006 um 22:46 Uhr

Die Mitbestimmung des BR ist bei der Anordnung und auch bei der Annahme von Mehrarbeitsstunden zu beachten, es sei den mit der BV ist es anders geregelt.

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