Erstellt am 03.09.2018 um 07:00 Uhr von UliPK
"Ist das nun rechtlich? "
Grundsätzlich darf der AG das nach § 106 Satz 1 GewO.
Lese das mal dazu:
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/thuesingrachorlembke-kschg-2-aenderungskuendigung-231-direktionsrecht-106-gewo_idesk_PI10413_HI1753202.html
aber:
In Tarifverträgen könnte etwas dazu stehen.
Wenn ein BR bei euch besteht ist dieser aber auch in der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG, oder es gibt halt schon eine BV dazu.
"Brauch ich nicht einen neuen Vertrag?"
Kommt sehr darauf an was bei euch im AV steht, kann durchaus sein das dort schon der Schichtdienst mit aufgenommen worden ist nur vom AG halt nie in Anspruch genommen wurde, dann braucht es auch keinen neuen Vertrag, einfach mal reinschauen was da genau steht.
"Können wir uns dagegen wehren?"
Wehren kann man sich immer auf die eine oder andere Art.
Nur was für euch die richtige Art ist könnt nur ihr bestimmen oder du für dich.
Nach § 315 Abs. 1 BGB "billigen Ermessen" muss der AG natürlich auch darauf achten dass er nicht gegen zB Art. 6 Abs. 2 GG mit dieser Anweisung verstößt.
Das könnt aber auch nur ihr selber bestimmen/wissen.
nachzulesen hier:
https://palm-bonn.de/dienstplan.htm
Erstellt am 07.09.2018 um 23:02 Uhr von Schlawutzel
Falls bei euch der TVÖD gilt, darf der Arbeitgeber das. Bei uns im Krankenhaus heißt es dann immer, dass man wissen muss, dass man keinen 8 bis 16 Uhr Job hat, wenn man im Krankenhaus arbeitet.