Erstellt am 30.08.2018 um 16:11 Uhr von Pjöööng
Wer frei hat der hat frei. Der Arbeitgeber kann nicht über die Freizeit der Arbeitnehmer bestimmen.
Der Arbeitgeber könnte aber (unter Beachtung der Mitbestimmung) "Dienst für alle" ansetzen. Aber auch dann bleiben noch einige übrig (z.B. Arbeitnehmer denen bereits Urlaub erteilt wurde).