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Versetzung alter Arbeitsplatz soll dauerhaft wegfallen - wie kann man gegen den Wegfall eines Arbeitsplatzes mitbestimmen?

A
arbeitsknecht
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wir sind ein 3-köpfiges, neugewähltes BR-Team und haben nachfolgendes Problem: Eine Mitarbeiterin, welche zuvor in einem 4-köpfigen Team (hier Team-A)eine Vollzeitstelle hatte, ging für 2 Jahre in den Mutterschutz. Die dadurch zusätzlich angefallende Arbeit für die verbliebenden MA's des Team-A wurde durch Überstunden und zeitweise Unterstützung durch Aushilfskräfte anderer Abteilungen aufgefangen. Die Mitarbeiterin kehrt nun nach dem Mutterschutz in eine Teilzeitstelle zurück, allerdings nicht in Ihre alte Abteilung, sondern in eine ganz andere Abteilung (hier Team-B) - diese Stelle in Team-B ist ebenfalls z.Zt. unbesetzt - wäre also frei. Da diese Änderung im Interesse der Mitarbeiterin, würde der BR dieser Änderung auch zustimmen, aber als Nebeneffekt würde lt. AG die Stelle in Team-A nicht meht besetzt werden. Zum einen sehen wir als BR einen Arbeitsplatz verschwinden zum anderen eine dauerhafte Mehrbelastung der verbliebenden MA's von Team-A. Wie kann man da sachlich argumentieren? Eine Mitbestimmung ist ja nach §99 gegeben, aber wie kann man gegen den Wegfall eines Arbeitsplatzes mitbestimmen?!

Danke

3.61307

Community-Antworten (7)

K
Kölner

23.06.2006 um 11:44 Uhr

Kaum....es ist halt eine unternehmerische Entscheidung. Versuchs- und hilfsweise vielleicht mit § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG argumentieren.

Vielleicht solltet Ihr mit dem AG mal irgendwann hinsichtlich der Personalplanung ein Gespräch suchen. Stichwort § 92 BetrVG.

RI
Ramses II

23.06.2006 um 11:51 Uhr

Kölner,

da muß man aber erhebliche Formulierungskünste aufbieten um darzulegen dass durch die"Versetzung" (sofern das überhaupt eine ist) der ANin in das Team B ein anderer AN in Team A gekündigt wird oder sonstige Nachteile erleidet, dies aber nicht geschähe wenn die ANin in Team A bleibt.

K
Kölner

23.06.2006 um 12:02 Uhr

@Ramses II Das stimmt natürlich...

B
Benno_BRB

23.06.2006 um 12:20 Uhr

?

Moins!

In Team A sind zu wenig Leute (MA) und wenn die ANin nun nicht in Team A zurückkehrt, bleibt die Mehrbelastung der AN in Team A wie in den letzten 2 Jahren. Woraus schliesst Du - lieber Ramses II - nun, dass nur mit "erheblichen Formulierungskünsten" ein zusätzlich wegfallender AP in Team A zu retten wäre, da das Team ja sowieso schon unterbesetzt ist!?

Ich hab Deine Antwort jetzt hin und her gelesen und selbst wenn der AP nicht zusätzlich wegfallen würde, wäre ich bereit mit dem Arbeitschutz- und dem Arbeitszeitgesetz zu argumentieren, weshalb es wichtig ist, die seit zwei Jahren unbesetzte Stelle neu zu besetzen und nicht noch eine weitere Stelle zu streichen!

Benno

K
Kölner

23.06.2006 um 12:50 Uhr

@Benno_BRB Ein Versuch wäre es wert - allerdings: Der AG/UNer kann hier selber entscheiden. Ich denke nicht, dass ein Gericht hier präventiv (es könnte sein, dass Probleme mit dem ArbZG entstehen) ein Urteil fällt. Wenn die Kollegen des "A-Teams" im Anschluss an die "kw-Entscheidung" des AG die von Dir angedachten Probleme bekommen, dann müsste die Gemengelage wieder neu überdacht werden: Etwa mit einer Überlastungsanzeige, nicht genehmigte Überstunden etc.

RI
Ramses II

23.06.2006 um 13:42 Uhr

Benno,

es ging um eine Zustimmungsverweigerung nach § 99 (2) Abs.3. Diese wird kaum zu begründen sein.

B
Benno_BRB

25.06.2006 um 12:39 Uhr

Moins RamsesII

Reduziert auf die Frage der "Umbesetzung" auf die Stelle in Team B hätte ich Deine Antwort gleich verstanden, aber "Arbeitsknecht" fragt hier, wie man dagegen vorgehen kann, die freie Stelle in Team A wieder zu besetzen bzw. erfolgreich dagegen gegen die Stellenstreichung angehen kann oder diese rückgängig zu machen! Denn der Arbeitsaufwand in Team A bleibt ja weiterhin bestehen. Und hier würde ich mich auf meine obige Antwort berufen. Deine Antwort verstehe ich erst mit der Einschränkung auf die Zustimmung der "Umbesetzung". Allerding ist mir Dein Hinweis auf die Kündigung eines weiteren MA aus dem bereits unterbesetzten Team A immer noch unverständlich! Welche Möglichkeiten hat der BR um gegen die Stellenstreichung vorzugehen? Liege ich da richtig oder hat der BR andere oder eventuell gar keine Möglichkeiten?

Benno

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