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Betriebsratsarbeit öffentlich kritisiert?

S
Snowstorm
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen.

Ich habe als BRV ein weiteres BRM zu einen Meeting mitgenommen. Dies wurde 1 Tag vorher ordnungsgemäß seinem Vorgesetzten gemeldet.

Der Vorgesetzte ist selbst BRM

Nun bin ich von mehreren MA angesprochen worden, das sich der Vorgesetzte öffentlich bei einer Schichtübergabe über die kurzfristige Teilnahme beschwert hat und das sich das in Zukunft aufhören wird. Zudem wurde das Meeting vom Management Team aufgesetzt. Ich denke es hat ihm nicht gepasst, das ich noch ein BRM mitgenommen habe, da ich das ja alleine auch machen hätte können.

Es ging um ein Projekt welches vom BR ausgearbeitet werden soll. Hauptverantwortlich hierfür bin ich als BRV und das weitere BRM welches ich zum Meeting mitgenommen habe.

Darf der Vorgesetzte bzw. BRM das überhaupt? Ich finde das als Rüge der Betriebsratsarbeit. Persönlich ist er nicht an mich herangetreten. Das hat doch nichts bei einer Schichtübergabe zu suchen?

Darf der Vorgesetzte die kurzfristige Teilnahme verbieten? z.B. 1 Tag vorher? Man kann nicht immer alles schon Wochen im voraus planen.

Grüße

1.26102

Community-Antworten (2)

S
Stoni

25.10.2014 um 01:26 Uhr

Bei uns gilt folgende Regel, vier Augen .... Niemals ein BRM allein beim AG. Egal ob BRV oder der liebe Gott, bei der Teilnahme ist m.E. der entscheidende Punkt, seit wann war bekannt das das Meeting stattfindet. Da könen u. U. 24 Stunden Vorlaufzeit unangemessen sein. UnabhÄngig davon, wenn für die BR Arbeit erforderlich, dann kann der Vorgesetzte mal lernen was Mitbestimmung bedeutet, nämlich das er aussen vor ist !

D
Dezibel

25.10.2014 um 08:31 Uhr

UnabhÄngig davon, wenn für die BR Arbeit erforderlich, dann kann der Vorgesetzte mal lernen was Mitbestimmung bedeutet, nämlich das er aussen vor ist !

Das wäre aber seeehr schlecht, denn:

Der Vorgesetzte ist selbst BRM

Offensichtlich steckt der Vorgesetzte in einem Interessenkonflikt. Redet mal darüber ...

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