Betriebsratsmitglied verheimlicht Informationen
Hallo zusammen, wir haben gerade einige Schwierigkeiten, sowohl in der Firma, als auch innerhalb des Betriebsrats und brauchen Hilfe.
Zunächst hier ein kurzer Überblick über die Firma und die aktuelle Situation. Es handelt sich um eine kleinere Firma im sozialen Dienstleistungssektor mit ca. 50 Mitarbeitern, welche unterschiedlichen Teams zugeordnet sind. Unser Betriebsrat besteht aus drei aktiven Mitgliedern: Die Betriebsratsvorsitzende sowie zwei weitere Mitglieder. Die Betriebsratsvorsitzende gehört zu Team A, die anderen beiden BR-Mitglieder zu Team B. Ich selbst bin eines der beiden genannten BR-Mitglieder.
Im November 2017 bekam Team B eine neue Teamleitung. Es gab daraufhin einige Differenzen zwischen der Teamleitung und dem Team. In der zweiten Januarwoche 2018 - während der ersten Teamsitzung mit allen Teammitgliedern nach längerer Zeit - gab die Geschäftsleitung bekannt, dass die Teamleitung mit sofortiger Wirkung ihr Amt niederlegt und deshalb nun jedes Teammitglied zum Einzelgespräch zur Geschäftsleitung kommen soll. Diese Einzelgespräche dauerten zwischen 5 und 50 Minuten und außer dem betroffenen Mitarbeiter und dem Geschäftsführer war niemand anwesend (Die Teamleitung hat sich selbst gegenüber dem Team nicht mehr zu dem Thema geäußert und stand auch nicht für weitere Gespräche diesbezüglich zur Verfügung). In den Einzelgesprächen wurde den einzelnen Mitarbeiterinnen Mobbing gegenüber der Teamleitung vorgeworfen und sie sollten Stellung beziehen, inwiefern Sie dazu beigetragen haben, dass die Teamleitung gekündigt hat. Das kam für die Teammitglieder sehr überraschend und auf die Nachfrage, was genau man denn getan habe, gab es keine konkrete Antwort oder die Aussage, dass „man dies ja wohl selbst wissen müsste“. Als Folge dieser Mitarbeitergespräche haben alle verbliebenen sieben Teammitglieder eine schriftliche Abmahnung bekommen, fünf der Mitarbeiter wurden zudem Sanktionierungen angekündigt. Alle fünf von den Sanktionen betroffenen Mitarbeiter, darunter auch die beiden BR-Mitglieder, haben dem Schreiben widersprochen, zum Teil wurde der Widerspruch von eingeschalteten Anwälten geschrieben. Das Schreiben wurde dann nur für die 5 Mitarbeiterinnen, welche Widerspruch eingelegt hatten, aufgrund „eines Formfehlers“ aufgehoben. In diesem Fall wurde der Betriebsrat, genau genommen nur die Betriebsratsvorsitzende, eingeschaltet, da die anderen beiden BR-Mitglieder selbst betroffen waren. Gespräche mit dem gesamten Team und gegebenenfalls weiteren Mitarbeitern, anderen Teamleitungen etc. lehnte der Geschäftsführer ab, lediglich Einzelgespräche ließ er zu. Seit diesem Zeitpunkt in der zweiten Januarwoche hat der Betriebsrat keine Einladungen mehr zu Bewerbungsgespräch bekommen, was bis dahin üblich war.
Diesen Montag (26.02.2018) hatte eine Mitarbeiterin (im Folgenden Frau B. genannt) aus Team B ein Mitarbeitergespräch mit dem Geschäftsführer. Dieser Termin wurde ihr schriftlich angekündigt. Im Gespräch selbst waren neben dem Geschäftsführer und einer Mitarbeiterin der Personalabteilung auch die BR-Vorsitzende anwesend. Frau B. hat innerhalb des Gesprächs zwei(!) Abmahnungen bekommen und ihr wurde angeboten, dass sie Zeit bekommt , um sich woanders zu bewerben, ihr aber vorerst noch nicht gekündigt wird. Zudem solle sie sich über den Inhalt des Gesprächs gegenüber den Kollegen und anderen Mitarbeitern bedeckt halten. Das Gespräch dauerte ca. 20 Minuten. Frau B. war mit der Situation überfordert und hatte das Gefühl, dass jeder Versuch der Stellungnahme ihrerseits als eine Art Beweis für ihre Schuld angesehen wurde. Sie sei unterbrochen worden und hätte keine Möglichkeit gehabt, ihre Sichtweise einzubringen. Die BR-Vorsitzende habe sich in diesem Gespräch überhaupt nicht geäußert. Ich habe davon nur erfahren, weil Frau B. mich als Betriebsratsmitglied angesprochen hat und unter Anderem wissen wollte, wieso sich der Betriebsrat nicht im Gespräch geäußert hat und ob bereits einer Kündigung zugestimmt wurde.
Nun meine Fragen: Ist es rechtlich in Ordnung, dass nicht alle aktiven Betriebsratsmitglieder informiert werden, sondern ausschließlich die BR-Vorsitzende, welche die Informationen nicht weiter gibt? Ebenso haben wir, also das andere BR-Mitglied und ich, den Verdacht, dass neben den oben geschilderten Ereignissen weitere Informationen, beispielsweise die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, neue Teamleitung für Team B (welche nun von der Teamleitung eines anderen Teams übernommen wird, so dass diese 2 Teams leitet) gar nicht bzw. nur mit der BR-Vorsitzenden kommuniziert wurde. Unseres Wissens nach gab es keine schriftliche Ankündigung bzw. Antrag auf Zustimmung für die neue Teamleitung von Team B. Wo können wir uns als Betriebsrat Hilfe holen, auch wenn z.B. Uneinigkeit innerhalb des Betriebsrats herrscht? Ist diese Hilfe mit Kosten verbunden, falls ja, wer übernimmt diese?
Vielen Dank fürs Lesen dieses längeren Posts und für alle Antworten.
Community-Antworten (3)
28.02.2018 um 01:19 Uhr
"Ist es rechtlich in Ordnung, dass nicht alle aktiven Betriebsratsmitglieder informiert werden, sondern ausschließlich die BR-Vorsitzende, welche die Informationen nicht weiter gibt?"
Meiner Kenntnis nach, hat ein BRM über die Dinge, die ihm beim Personalgespräch zu Ohren kommen Stillschweigen zu bewahren, sofern der MA dies nicht ausdrücklich aufhebt.
Grundsätzlich ist aber natürlich die Frage, ob die MAin hier überhaupt ein BRM dabei haben wollte. Und wenn es "nur" um die Abmahnungen gehen sollte, würde die MAin auch kein Recht haben, hier ein BRM mitzunehmen.
P.S. Über die grundsätzlichen Dinge solltet Ihr zunächst einmal mit Eurer BRV sprechen.
28.02.2018 um 07:44 Uhr
Ihr solltet überlegen ob ihr nicht einen neuen Vorsitzenden wählt. Es gibt keine Verschwiegenheitsplicht innerhalb des Gremiums. Das der BR Vorsitzende in dem Gespräch nichts gesagt hat ist als Ausenstehende hier schwer zu beurteilen. Die Frage ist ob vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeber schon eins zwischen Mitarbeiterin und BR statt fand wo geklärt wurde was erwartet wird. Hat die Mitarbeiterin überhaupt um Unterstützung durch den BR gebeten?
28.02.2018 um 09:22 Uhr
Ihr solltet vor allen Dingen den Kollegen eindringlich erläutern, dass sie bei Personalgesprächen ein Betriebsratsmitglied ihres Vertrauens hinzu ziehen sollten (§ 82 Abs. 2 BetrVG).
Und in der Tat sehe ich es auch so, dass über die Inhalte des Gesprächs stillschweigen zu wahren ist, wenn nicht der betroffene AN seine Zustimmung erteilt, die Inhalte weiter zu geben.
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