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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Team-meeting im callcenter

T
tingeltangelbob
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wenn ein Betriebsrat an einem team-meeting teilnehmen möchte, welche Gründe könnten Ihn daran hindern?

  • kleines team
  • einige Teammitglieder sind gegen die Teilnahme des BR's
  • Inhalt des meetings: Änderungen der Arbeitszeiten Einschicht / Mehrschicht
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Community-Antworten (9)

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kunzundhinz

22.02.2012 um 17:50 Uhr

Ganz einfach, wenn kein BRM dem Team angehört, kann der AG die Teilnahme verweigern.

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gironimo

22.02.2012 um 17:56 Uhr

Wenn einige Teilnehmer dagegen sind, müsst Ihr denen auch sagen, dass der BR beim Thema Arbeitszeit mitzubestimmen hat - und wenn der BR die Vorstellungen der Kollegen nicht kennt, kann man sich nicht wundern, wenn der BR einer eventuellen Neuregelung nicht zustimmt und andere Vorstellungen hat.

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wahlvst

22.02.2012 um 17:58 Uhr

gironimo

die MB beim Thema Arbeitszeit bedingt aber KEIN Teilnahmerecht des BR. In sofern ist die Antwort von kunz.... stimmig und der AG wird wohl wenn die Teammitglieder den BR nicht dabei haben wollen den BR auch nicht teilnehmen lassen. Doch ein BR der hier von AN abgelehnt wird sollte sich Gedanken machen nach dem WISO!!

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Kulum

22.02.2012 um 18:15 Uhr

@wählbar Ganz simpel, es finden sich immer Mitarbeiter die glauben ihre Interessen alleine durchsetzen zu können, auch ohne den ollen Streithammel BR. Bis es dann mal anders kommt

K
Kulum

22.02.2012 um 18:16 Uhr

Das sollte wahlvst heißen - blöde app

P
Petrus

22.02.2012 um 18:47 Uhr

@wvst:

und der AG wird wohl wenn die Teammitglieder den BR nicht dabei haben wollen den BR auch nicht teilnehmen lassen.

Kann der ArbGeb so machen, läuft aber Gefahr, dass der BR §43 (1) Satz 4 BetrVG zur Anwendung bringt, weil er vor Abschluss einer BV nach §87(1) Nr. 2 zum Thema "Änderungen der Arbeitszeiten Einschicht / Mehrschicht" die Meinung der Betroffenen erfahren will. Aber wer ist der BR, dass er den ArbGeb daran hindern könnte, sinnlos Geld auszugeben.

W
wahlvst

22.02.2012 um 18:51 Uhr

petrus

BV ist grundsätzlich hier anzuregen. Der § 43 bringt dem BR hier aber nichts. Denn dieser Bereich wird dann wohl nicht teilnehmen, da ja diese den BR nicht wollen und es keine Teilnahmepflicht gibt. BR dann vor leerer Kulisse ??

Hier sollte also der BR die Gründe ergründen und diese versuchen zu beheben.

L
Lernender

22.02.2012 um 19:24 Uhr

@wahlvst

es kann auch sein das der AG eine kleine Elitetruppe beauftragt hat ihm genehme AZ auszuarbeiten. Wird dann als Wunsch der Mitarbeiter verkauft.

Das hier ein BR nicht gern gesehen ist verwundert mich nicht. Ohne das tingel nachfragt wird er und wir nicht wissen warum das bei ihm so ist.

P
Petrus

23.02.2012 um 10:27 Uhr

@wvst:

Denn dieser Bereich wird dann wohl nicht teilnehmen, da ja diese den BR nicht wollen

Woher willst Du das wissen?

bob> einige Teammitglieder sind gegen die Teilnahme des BR's

Wenn einige nicht kommen, kann ich als BR gut damit leben - mich interessiert eher die Meinung der anderen. Des weiteren würde mich als BR der vom_ArbGeb_behauptete "Wunsch der MA" nicht die Bohne interessieren, sondern die auf der BV geäußerten Wünsche. Wenn einige nicht zur BV kommen, kann ich deren (ArbGeb-freundlichen?) Wünsche leider nicht berücksichtigen.

Und wenn zur BV mit dem TOP "ArbN-Wünsche zur Änderung der ArbZ" tatsächlich niemand kommt (diene befüchtete "leere Kulisse"), kann man dies auch dahingehend interpretieren, das es diesbezügliche Wünsche der ArbN gar nicht gibt...

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