Erstellt am 30.08.2018 um 10:21 Uhr von Rexis
habt ihr einen Tarifvertrag, der könnte dann weiterhelfen
Erstellt am 30.08.2018 um 10:41 Uhr von Erbsenzähler
Du wirst so bezahlt wie du an diesen Tagen hättest gearbeitet.
@Rexis
Was ist das für eine Aussage?
Erstellt am 31.08.2018 um 07:19 Uhr von Simon123
Nein, wir haben keinen Tarifvertrag.... Bezahlung ist klar, aber für welche Stundenanzahl? Wenn ich normal 8 Stunden pro Tag arbeite, aber das Seminar nur 6 Stunden geht....? Oder wenn es 10 Stunden geht? Was dann?
Erstellt am 31.08.2018 um 09:47 Uhr von Pjöööng
Deine Sichtweise ist falsch! Du hast nicht Anspruch auf Stundengutschrift, sondern auf Freistellung von der Arbeit.
Nehmen wir an, Du arbeitest täglich von 8 bis 17 Uhr.
Das Seminar begänne am Montag um 12:00 und ende um 16:30. An- und Abfahrt jeweils 30 Minuten. Dann hat Dich Dein Arbeitgeber von 11:30 bis 17:00 freizustellen. Er kann also auch erwarten dass Du von 8:00 bis 11:30 an Deinem Arbeitsplatz bist.
Geht das Seminar dann am Dienstag von 8:30 bis 16:30, dann hat er Dich auch enstprechend von 8:00 bis 17:00 freizustellen.