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Verfällt tariflicher Urlaub wg. Krankheit?

E
Emylie
Aug 2018 bearbeitet

Hallo, eine MA war im letzten Jahr krank. Jetzt hat ihr der AG mitgeteilt, dass Sie nur Anrecht auf Übertragung des gesetzlichen Mindest-Urlaubs (20 Tage bei einer 5-Tage-Woche) hat, der tarifliche Urlaub sei verfallen. Da sie einen Teilurlaub in 2017 bereits genommen hat, sollen jetzt 9 Tage vom tariflichen Resturlaub verfallen. Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?

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Community-Antworten (3)

K
krambambuli

29.08.2018 um 14:22 Uhr

Der Blick in den Tarif wäre ratsam. In der Regel ist der tarifliche Urlaub mit dem gesetzlichen Urlaub gleich zu setzen, wenn im Tarif nicht andere Regeln definiert sind.

G
ganther

29.08.2018 um 19:29 Uhr

Viele AG lösen das Thema über den Arbeitsvertrag. Schon mal hineingeschaut?

E
Emylie

30.08.2018 um 09:04 Uhr

Vielen Dank. Der Tarifvertrag hat die Frage beantwortet.

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