Hallo, eine MA war im letzten Jahr krank. Jetzt hat ihr der AG mitgeteilt, dass Sie nur Anrecht auf Übertragung des gesetzlichen Mindest-Urlaubs (20 Tage bei einer 5-Tage-Woche) hat, der tarifliche Urlaub sei verfallen. Da sie einen Teilurlaub in 2017 bereits genommen hat, sollen jetzt 9 Tage vom tariflichen Resturlaub verfallen. Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?