Rufbereitschaft - Kündigung einer BV
Hallo zusammen, wir sind in unserem Gremium zu dem Entschluss gekommen, das wir unsere BV zur Rufbereitschaft für Handwerker die wahrscheinlich mit einem BRV und dem BL mal vor langer Zeit an der Kneipentheke gemacht wurde kündigen wollen. Bei uns geht die Bereitschaft von Freitag bis Freitag und wurde für die ganze Woche mit 80€ entlohnt d.h. für Samstag, Sonntag und Feiertag werden jeweils 40,00€ gezahlt. Wenn der Handwerker angefordert wird bekommt er die Arbeitsstunden laut Tarif bezahlt. Frage wie ist das bei Euch geregelt ? mit der Bezahlung und Einhaltung der Ruhepausen von 11 Stunden vielleicht hat ja einer mal eine Bv an der man sich richten kann.
Gruß Molly
Community-Antworten (1)
21.08.2006 um 12:45 Uhr
@Molly Zum Vergleich der gute, der alte BAT: Dort bekam man pro RB-Stunde 12,5% als Arbeitszeit angerechnet. Wird der "in RB befindliche MA" angefordert fallen zunächst 3 Stunden an. Bei einer 16stündigen RB/Tag machten das 2 Stunden anrechenbare ArbZ/Tag. An einem Samstag/Sonntag waren das 3 Stunden. Summe der wöchentlichen RB-ArbZ betrug 16 Stunden.
Euren Bruttowert von 160 € halte ich für um einiges zu niedrig!
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