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Arbeitszeitregelung im Vertrag

U
uflkokomiko
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Kollege hat durch einen Wechsel von der Firmenzentrale in eine Niederlassung einen neuen Arbeitsvertrag bekommen - darin befindet sich die Formulierung: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens 40 Stunden. Wie ist eine solche Formulierung zu interpretieren bzw. ist diese überhaupt rechtswirksam?

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Community-Antworten (5)

T
thomas

18.08.2006 um 15:16 Uhr

Wieso sollte Sie nicht rechtswirksam sein? Arbeitszeiten werden fast ausschließlich in Wochenarbeitszeit angegeben. 40 Stunden/Woche heißt bei 5 Tagen Arbeit/Woche 8 Stunden/Tag. bei 6 Tagen Arbeit/Woche sind 6 2/3 Stunden/Tag zu leisten.

ich denke schon, das das so rechtens ist.

W
wastl

18.08.2006 um 17:21 Uhr

@Thomas

man achte auf die feinheiten:

"Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt MINDESTENS 40 Stunden."

K
Kölner

19.08.2006 um 23:35 Uhr

@uflkokomiko Der § 2 Abs. 1 NachwG könnte im Zweifel helfen.

L
Lotte

19.08.2006 um 23:43 Uhr

Kölner, wieso kannst Du immer wissen wo Du was zu suchen hast? Ich bin beeindruckt.

K
Kölner

19.08.2006 um 23:49 Uhr

@Lotte Ist nicht jeder ein bisschen Ramses?

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