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Zeiterfassung über 4 Jahre zurückverfolgen - ist das rechtlich in Ordnung

P
Peter
Jan 2018 bearbeitet

Unser Geschäftsführer will aufgrund einer Verfehlung eines Einzelnen das Zeiterfassungsverhalten der gesamten Belegschaft 460 Mitarbeiter über einen Zeitraum von 4 Jahren zurückverfolgen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

2.90403

Community-Antworten (3)

W
wölfchen

18.08.2006 um 16:29 Uhr

Will er das dann persönlich machen? Na, gute Fuhre, dann habt Ihr ja mindestens für ein halbes Jahr Ruhe, oder? Ansonsten ist das ganze doch enormer Quatsch - was will er denn mit evtl. aufgefundenen Verfehlungen, die 1, 2, 3, oder gar 4 Jahre zurückliegen? Ich könnte mir höchstens denken, dass er ein neues Zeiterfassungssystem anpeilt und das ist doch garantiert mitbestimmungspflichtig. Also, erst mal ruhig zurücklehnen, durchatmen und entspannen!

K
Kölner

18.08.2006 um 16:53 Uhr

@wölfchen "was will er denn mit evtl. aufgefundenen Verfehlungen, die 1, 2, 3, oder gar 4 Jahre zurückliegen?" Ich könnte mir da einiges vorstellen...

W
wölfchen

18.08.2006 um 19:39 Uhr

@ Kölner Dann müßte ich aber stets und ständig Verfehlungen und nicht nur Fehler begangen haben, um was befürchten zu müssen und in diesem Fall vielleicht auch nicht zu Unrecht. Ist mir vor einem Jahr mal ein Fehler unterlaufen, oder 2 oder 3 - was solls, das ergibt keine arbeitsrechtliche Relevanz. Oder gar eben noch weiter zurückliegende Fehler. Man könnte es höchstens zur Statistik der Fehlerquote heranziehen, um ein neues, vielleicht schärferes Zeiterfassungssystem zu begründen. Als AG würde ich mich eher vor dem Arbeitsaufwand scheuen und künftig die Angelegenheit beobachten und nicht 4 Jahre rückblickend. Wenn die ArbGer schon nicht mal eine vor 2 Jahren erteilte Abmahnung für relevant halten, was will der AG dann erst mit 4 Jahre alten Daten? Wie aber anfangs eingeschränkt: immer vorausgesetzt es handelt sich nicht um vorsätzliche und permanente Betrügereien. In dem Fall: selbstverschuldetes Elend, da kann auch kein BR helfen!

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