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Urlaubstag für Sprachprüfung wg Staatsbürgerschaft

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Ivor
Aug 2018 bearbeitet

Ein ausländischer MA muss eine Sprachprüfung ablegen. Diese dauert 1 Tag. Er hat sich an die Prüfung angemeldet (150 Euro) und nun den Urlaubsantrag gestellt. Die Prüfung muss zeitnah stattfinden, da er sonst Termine verpassen wird.

Der Vorgesetzte hat ihm diesen einen freien Tag nicht genehmigt. Die Begründung lautet: es gibt zu viel zu tun vor einem Event.

Die Prüfung findet in vier Wochen statt.

Wir sind der Meinung, dass vier Wochen Vorlauf viel Zeit ist um eine Vertretung zu planen.

Wie argumentieren wir am besten?

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Community-Antworten (5)

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ickederdicke

28.08.2018 um 09:25 Uhr

Bekommen in diesen 4 Wochen andere MA einen Tag frei ? Wenn ja würde ich mal ins AGG schauen.....

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kratzbürste

28.08.2018 um 09:33 Uhr

Es reicht schon der § 75 BetrVG. Ausserdem ist der BR in der Mitbestimmung aus § 87 BetrVG . Und § 96 BetrVG sagt auch deutliche Worte

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Challenger

28.08.2018 um 13:23 Uhr

Ergänzend zu kratzbürste : Geht auf den AG zu und verhandelt. Macht ihm klar, dass, sofern die Verhandlungen scheitern, die Einigungstelle angerufen wird. Das dürfte für den AG Argument genug sein.

G
ganther

28.08.2018 um 16:53 Uhr

"Die Prüfung findet in vier Wochen statt." "Macht ihm klar, dass, sofern die Verhandlungen scheitern, die Einigungstelle angerufen wird. Das dürfte für den AG Argument genug sein." Einsetzung einer Einigungsstelle wenn der AG nicht will innerhalb von 4 Wochen? Mehr als sportlich.... Das wäre für mich als AG überhaupt kein Argument

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DummerHund

28.08.2018 um 22:08 Uhr

http://www.sns-anwaelte.de/recht/arbeitsrecht/sonderurlaub.html Ich würde sagen alle 3 Punkte sagen zu und der Sonderurlaub muss Vergütungspflichtig genehmigt werden.

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