Erstellt am 28.08.2018 um 00:34 Uhr von celestro
Was will denn dieser MA ? Weiter arbeiten, obwohl ein Arzt sagt, er darf aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter arbeiten ? Ist ihm seine Gesundheit dermaßen egal ?
Erstellt am 28.08.2018 um 06:42 Uhr von ExBoMa
Wenn er als Ersatzmitglied zu einer BER-Sitzung eingeladen wird (3 Tage vor der Sitzung), hat er wieder ein Jahr Kündigungsschutz. Wenn er also alle 12 Monate an einer Sitzung teilnimmt, weil ein anderes BER-Mitglied gerade verhindert ist, hat er den Kündigungsschutz.
https://www.betriebsrat.com/checkliste/129/64513/besonderer-kuendigungsschutz-betriebsratsmitglieder
https://www.betriebsratswahl.de/wahlwissen/vor-der-betriebsratswahl/kuendigungsschutz-betriebsratsmitglieder-wahlvorstand
Erstellt am 28.08.2018 um 07:34 Uhr von ickederdicke
Zum einen, einen Schwerbehinderten kann man nicht ohne Beteiligung des Integrationsamtes kündigen. Und die werden erst einmal auf einem Präventionsverfahren bestehen.
Wurde ein Betriebliches Eingliederungsverfahren (BEM) durchgeführt ?
Hier bestehen auch Chancen für beide Seiten.
Was ein Betriebsarzt sagt - ohne seine Schweigepflicht zu verletzten- ist erst einmal nur eine Meinung, Aussagefähiger wäre der MDK.
Und um sich, die Kollegen und vor allem den MA vor sich selbst zu schützen wird eine Kündigung des AG´s auch umsetzbar sein.
Tipp: Eventuell wäre dem MA mit einer befristeten Erwerbsunfähigkeit ( -srente ) geholfen.
Denkt das auch mit an.
Erstellt am 28.08.2018 um 10:08 Uhr von Krambambuli
Es geht ja jetzt um die Versetzung. Und dabei verliert er ja wohl nicht das Amt (?).
Ich würde aber das, was der Werksarzt da schreibt nicht so ohne weiteres akzeptieren. Der Kollege möge einen Facharzt aufsuchen und dort entscheiden lassen ob eine Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.
Wenn der Kollege angibt, er könne die Tätigkeiten noch ausüben, könnt ihr ja der Versetzung nach § 99 BetrVG die Zustimmung verweigern.