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Kündigung eines schwerbehinderten BR-Mitglieds

B
beakor
Aug 2018 bearbeitet

Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben. Unser AG will einen schwerbehinderten MA kündigen. Er musste zum Betriebsarzt, weil er in der Vergangenheit häufiger krank war und der Betriebsarzt hat geschrieben, er darf aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter beschäftigt werden darf. ( Er ist schon 20 J. im Betrieb und hat seinen Schwerbehindertengrad 50% schon lange.) Daraufhin wollte man ihn sofort kündigen. Jetzt soll "nur" versetzt werden, er selbst will es aber nicht. Er ist das nachrutschende BR-Ersatzmitglied. Wenn ich meine BR-Tätigkeit aufgebe, rutsch er automatisch nach. Können wir so eine Kündigung bzw. Versetzung verhindern. Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus .

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Community-Antworten (5)

C
celestro

28.08.2018 um 02:34 Uhr

Was will denn dieser MA ? Weiter arbeiten, obwohl ein Arzt sagt, er darf aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter arbeiten ? Ist ihm seine Gesundheit dermaßen egal ?

E
ExBoMa

28.08.2018 um 08:42 Uhr

Wenn er als Ersatzmitglied zu einer BER-Sitzung eingeladen wird (3 Tage vor der Sitzung), hat er wieder ein Jahr Kündigungsschutz. Wenn er also alle 12 Monate an einer Sitzung teilnimmt, weil ein anderes BER-Mitglied gerade verhindert ist, hat er den Kündigungsschutz. https://www.betriebsrat.com/checkliste/129/64513/besonderer-kuendigungsschutz-betriebsratsmitglieder https://www.betriebsratswahl.de/wahlwissen/vor-der-betriebsratswahl/kuendigungsschutz-betriebsratsmitglieder-wahlvorstand

I
Ivor

28.08.2018 um 08:54 Uhr

Erst muss ein Präventionsverfahren eingeleitet werden. Vor einer Kündigung/Änderungskündigung muss der BR und SBV angehört werden. Gibt es ein SBV? Er könnte sich eventuell aufstellen lassen.

Und das Integrationsamt muss eine Kündigung zustimmen. Wenn kein Präventionsverfahren gewesen ist, wird in der Regel eine Kündigung abgehlehnt.

I
ickederdicke

28.08.2018 um 09:34 Uhr

Zum einen, einen Schwerbehinderten kann man nicht ohne Beteiligung des Integrationsamtes kündigen. Und die werden erst einmal auf einem Präventionsverfahren bestehen. Wurde ein Betriebliches Eingliederungsverfahren (BEM) durchgeführt ? Hier bestehen auch Chancen für beide Seiten. Was ein Betriebsarzt sagt - ohne seine Schweigepflicht zu verletzten- ist erst einmal nur eine Meinung, Aussagefähiger wäre der MDK. Und um sich, die Kollegen und vor allem den MA vor sich selbst zu schützen wird eine Kündigung des AG´s auch umsetzbar sein. Tipp: Eventuell wäre dem MA mit einer befristeten Erwerbsunfähigkeit ( -srente ) geholfen. Denkt das auch mit an.

K
krambambuli

28.08.2018 um 12:08 Uhr

Es geht ja jetzt um die Versetzung. Und dabei verliert er ja wohl nicht das Amt (?). Ich würde aber das, was der Werksarzt da schreibt nicht so ohne weiteres akzeptieren. Der Kollege möge einen Facharzt aufsuchen und dort entscheiden lassen ob eine Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.

Wenn der Kollege angibt, er könne die Tätigkeiten noch ausüben, könnt ihr ja der Versetzung nach § 99 BetrVG die Zustimmung verweigern.

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